Aktuelle News

Meldung durch den Hinweisgeber

Als Bundesverband Lohnunternehmen e.V. (kurz BLU) sind wir der Berufsverband und Ansprechpartner für Lohnunternehmen in ganz Deutschland. Unsere Aufgabe ist es für unsere Mitglieder da zu sein und sie bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Dafür sind wir täglich in unserer Geschäftstelle erreichbar.

Eine gelbe Weizenähre auf einem schwarzen Zahnrad als Symbol für Landwirtschaft und Industrie.

Meldung von Verstößen durch den Hinweisgeber

Die Verstöße, die gemeldet werden können, sind in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) definiert. Es handelt sich um Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind. Bei Strafvorschriften sind alle Verstöße gegen das deutsche Strafrecht meldefähig. Bei Bußgeldvorschriften sind nur solche Verstöße meldefähig, die dem Schutz von Leib, Leben oder der Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen. Dazu gehören zum Beispiel Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Mindestlohngesetz, das Kartellrecht oder das Finanzmarktrecht.

Folgende Informationen des Hinweisgebers sind wichtig, um den Hinweis bzw. die Meldung besser zu bewerten sowie mögliche weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten:

Zwei Männer in Arbeitsoveralls gehen gemeinsam in einem Büro mit Kalendern an der Wand Papierkram durch.

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