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Anerkannter Fachbetrieb

Viele Lohnunternehmer werden dank ihrer professionellen Arbeit höchsten Ansprüchen gerecht. Um diese Leistung und langjährig erfolgreiche Arbeit der Unternehmen auszuzeichnen, gibt es das bundesweit einheitliches Siegel „Anerkannter Fachbetrieb“. Die Auszeichnung steht für hohe Qualität und Kundenzufriedenheit von Lohnunternehmen im ländlichen Raum und wird vom BLU verliehen.  

Gütesiegel
"Anerkannter Fachbetrieb"

AFB Betriebe 

Ausgezeichnete Betriebe sind Dienstleister, die das Wort Professionalität leben. Die Unternehmen sind professionell aufgestellt, sauber, geordnet und jederzeit vorzeigbar. 

Das bescheinigt das Zertifikat: 

Vier Personen stehen lächelnd neben Lastwagen und halten ein Schild mit der Aufschrift Anerkannter Fachbetrieb Lohnunternehmen.

Anerkennungsverfahren

Mit der Teilnahme am BLU-Prüfungsverfahren zum Anerkannten Fachbetrieb erfahren diese Lohnunternehmen, wie sie im Vergleich zum Wettbewerb stehen und wie ihre Dienstleitungsqualität von Kunden und Berufsverband tatsächlich beurteilt wird. 
Die Prüfung wird dabei nicht nur als Leistungsnachweis gegenüber der Kundschaft verstanden, sondern auch als eine Art Schwachstellenanalyse bzw. Entwicklungshilfe für den Betrieb. Anregungen, Hinweise und Hilfestellungen durch das Prüfungsgremium im organisatorischen und technischen Bereich tragen dazu bei, die Vorgaben zu erfüllen und Verbesserungen im betrieblichen Ablauf zu realisieren. 

Deutsche Zertifizierungsplakette mit einem Weizen- und Zahnradsymbol, einer blauen Wellenlinie und einem Text über einen anerkannten Fachbetrieb.

Ausgangsvoraussetzungen

Prüfungskriterien

Anerkennungsablauf

1.

Antragstellung auf Anerkennung zum Fachbetrieb

2.

Vorbesichtigung des Lohnunternehmens

3.

Umfangreiche Kundenbefragung und Auswertung

4.

betriebswirtschaftliche Kurzbewertung der Bilanzen

5.

Betriebsprüfung zur Anerkennung durch berufene Vertreter von Fachbetrieben

Anerkennungsverfahren

Zertifikat für die Max Mustermann GmbH, ausgezeichnet als Anerkannter Fachbetrieb für Servicequalität, vom 1. Januar 2015.

Interner Mitgliedsbereich