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Infos für Hinweisgeber

Wer ist Hinweisgeber Im Sinne des HinSchG:

Hinweisgeber sind natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Darunter fallen:

Nahaufnahme von goldenen Gerstenpflanzen mit langen, dünnen Grannen auf einem Feld.

Wenn der Hinweisgeber eine Meldung an die interne Meldestelle geben möchte, sollte er Folgendes wissen:

Interner Mitgliedsbereich