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Infos für Hinweisgeber

Eine gelbe Weizenähre auf einem schwarzen Zahnrad als Symbol für Landwirtschaft und Industrie.

Wer ist Hinweisgeber Im Sinne des HinSchG:

Hinweisgeber sind natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Darunter fallen:

Zwei Männer stehen in einem grünen Getreidefeld, einer zeigt in die Ferne, während der andere zuschaut.

Wenn der Hinweisgeber eine Meldung an die interne Meldestelle geben möchte, sollte er Folgendes wissen:

Interner Mitgliedsbereich