Kitzrettung – Zusammenarbeit zwischen Jagd, Landwirtschaft und Lohnunternehmen
Mit Beginn der Grünlandernte im Frühjahr steigt auch das Risiko für Wildtiere, insbesondere für Rehkitze. Während der ersten Lebenswochen besitzen sie einen ausgeprägten Drückinstinkt: Bei Gefahr flüchten sie nicht, sondern bleiben regungslos im hohen Gras liegen. Dieses Verhalten schützt sie in der Natur vor Fressfeinden, wird bei der Mahd jedoch zum Problem. Für Fahrer von Mähwerken sind die Tiere im dichten Aufwuchs praktisch nicht zu erkennen, sodass es ohne Schutzmaßnahmen immer wieder zu Verlusten kommt.
Eine wirksame Kitzrettung funktioniert daher nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Lohnunternehmern und Jagdausübungsberechtigten. Entscheidend ist vor allem eine frühzeitige Abstimmung der Mähtermine. Landwirte oder Lohnunternehmer
sollten den zuständigen Jagdpächter möglichst ein bis zwei Tage vor der Mahd informieren. So bleibt ausreichend Zeit, geeignete Maßnahmen zur Rettung der Tiere zu organisieren. Gerade Lohnunternehmer spielen hierbei eine wichtige Rolle, da sie häufig für mehrere Betriebe arbeiten und den Zeitpunkt der Mahd mitbestimmen.
In vielen Regionen übernehmen Jagdausübungsberechtigte gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern die Organisation der Kitzrettung. Besonders bewährt hat sich in den vergangenen Jahren der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras. Die Flächen werden in den frühen Morgenstunden abgeflogen, wenn sich die Tiere aufgrund der Temperaturunterschiede gut erkennen lassen. Gefundene Kitze werden vorsichtig aufgenommen und während der Mahd in Kisten oder Körben am Feldrand gesichert. Anschließend setzt man sie wieder in der Nähe ihres ursprünglichen Liegeplatzes aus, sodass die Muttertiere sie wieder aufnehmen können.
Neben der Drohnentechnik gibt es weitere Möglichkeiten, um Wildtiere zu schützen. Dazu gehört das systematische Absuchen der Flächen durch Helfer oder speziell ausgebildete Hunde. Auch Vergrämungsmaßnahmen wie Flatterbänder, Duftstoffe oder akustische Wildretter können dazu beitragen, dass Rehe ihre Kitze rechtzeitig aus der Fläche führen. Ergänzend kann eine angepasste Mähstrategie, etwa das Mähen von innen nach außen, den Tieren eine Fluchtmöglichkeit bieten.
Auch rechtliche Aspekte spielen eine Rolle. Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, bei landwirtschaftlichen Arbeiten zumutbare Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren zu ergreifen. Gleichzeitig sind Jagdausübungsberechtigte nach dem Jagdrecht zur Hege des Wildes verpflichtet und wirken daher bei der Organisation von Kitzrettungsmaßnahmen mit. In der Praxis zeigt sich: Eine erfolgreiche Kitzrettung ist vor allem eine Frage der Kommunikation. Wenn Landwirte, Lohnunternehmer und Jäger ihre Arbeiten frühzeitig abstimmen und gemeinsam Maßnahmen ergreifen, lassen sich jedes Jahr zahlreiche Tiere vor dem Mähtod bewahren, ohne den Ablauf der Ernte wesentlich zu beeinträchtigen.
Kostenfalle für Landwirt und Lohnunternehmer
Leider werden jedes Jahr zehntausende Kitze und andere Wildtiere durch Mähmaschinen bei der Mahd verletzt oder getötet. Wie lässt sich der Mähtod vermeiden und welche Konsequenzen drohen dem Lohnunternehmer?
Natürliches Verhalten der Kitze: Liegenbleiben
Die Rehe legen ihre neugeborenen Kitze an geschützten Orten ab, bevorzugt in Wiesen. Anschließend suchen sie diese lediglich 3 bis 4 Mal am Tag auf. Die übrige Zeit bleiben die Kitze allein versteckt. Anders als die erwachsenen Tiere bleiben die Kitze insbesondere in den ersten Lebenswochen liegen und fliehen nicht. Diese Strategie hat damit zu tun, dass sie keinen Eigengeruch verbreiten und sich gut verstecken. Für ihre natürlichen Feinde bleiben sie damit unsichtbar. Diese angeborene Schutzstrategie „Liegenbleiben und Drücken“ mag zwar gut gegen die natürlichen Feinde wirken, bei Mähmaschinen führt das Verhalten leider zum Tod. Denn obwohl sich die Maschine nähert, bleiben sie liegen und werden von der Maschine erfasst.
Was kann getan werden?
Das Töten der Tiere kann eine Straftat darstellen, vgl. § 17 TierSchG. Zur Vermeidung des Mähtodes gibt es mehrere Möglichkeiten, die nicht unversucht bleiben dürfen.Grundsätzlich ist der Jäger zur Hege des Wildes verpflichtet. Ziel der Hege ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes, sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Dennoch ist zunächst derjenige, der den Tod des Wildes verursacht hat, dafür verantwortlich. Er muss dem Jagdpächter die Möglichkeit seiner Hegepflicht gewähren, andernfalls kann er zur (strafrechtlichen) Verantwortung gezogen werden.
In der Vergangenheit wurden mehrfach Landwirte verurteilt, die sich entweder nicht vor dem Mähen an den Jagdpächter wandten oder jenem nicht die Möglichkeit gaben, das Feld vorher abzusuchen. Die Geldstrafen bewegten sich um 3.000 € herum (bei fehlenden Vorstrafen).
Aber auch Gehilfen und eingesetzte Lohnunternehmer werden zur Verantwortung gezogen. In einem Fall sollte sich der Landwirt vor Beginn der Ernte beim Jagdpächter melden. Dies unterließ der Landwirt. Er beauftragte einen Lohnunternehmer mit dem Mähen der Wiese. Dabei geriet ein Wild in die Maschine und musste getötet werden. In der Folge verurteilte das Gericht sowohl den Landwirt als auch den Lohunternehmer zu Geldstrafen.
Beachten Sie deshalb unsere Muster-Erklärung zum Mähtod im Downloadbereich!
Jagdpächter einschalten und Bestätigung vom Landwirt einholen
Die Fälle zeigen, dass eine Absprache mit dem Jagdpächter zwingend und als Vorsorgemaßnahme zu treffen ist. Dies sollte sich der Lohnunternehmer vom Landwirt bestätigen lassen, da er sonst seinerseits ebenfalls zur Verantwortung gezogen wird.
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Fachreferent
Sebastian Persinski
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Rechtsreferent