Alternatives Betreuungs¬modell – LUV Modell der SVLFG
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Unternehmer/ jede Unternehmerin verpflichtet, für seine Beschäftigten eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Dazu haben Sie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sofern nicht mehr als 20 Beschäftigte in Ihrem Unternehmen arbeiten, können Sie diese Anforderungen durch Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell der SVLFG – LUV Modell erfüllen und können selbst einschätzen, welchen externen Betreuungsbedarf Sie haben. Das LUV Modell besteht aus einem 3-tägigen Grundlehrgang und einem 2-tägigen Aufbaulehrgang sowie regelmäßigen Fortbildungen.
Das nächste Fortbildungsseminar LUV-Modell – Landwirtschaft für hessische Lohnunternehmen findet am 12. Mai 2027 in 36329 Romrod-Zell statt.
