Unternehmengründung

Die Gründung eines Lohnunternehmens geht vergleichsweise einfach von statten. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde unter Benennung des Gewerbezwecks. Nach Erhalt der betrieblichen Steuernummer wird ein regelmäßiger Kontakt mit dem Finanzamt ausgelöst: monats- oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen, Steuerliche Abschlüsse für das Wirtschaftsjahr sowie die nachfolgende Entrichtung der Steuerlast (Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, usw.) sind notwendig.