Seminar: „Arbeitsverträge in Lohnunternehmen"

13.12.2023 Seminar-Nr.: 23-12-13

Thema
Arbeitsverträge in Lohnunternehmen: Was ist zu beachten und was ist bei Aushilfen zu beachten?

Inhaltlich haben Arbeitgeber seit dem 01.08.2022 nicht nur umfangreicher über das Arbeitsverhältnis zu informieren. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Regelungen im Arbeitsvertrag. Die neuen Regeln zu Midijobbern kommen Teilzeitkräften zugute. Aushilfen sind ein besonderes Thema im Lohnunternehmen.

Wie kann eine Saison-Beschäftigung rechtmäßig erfolgen? Müssen Wochen-, Monats- oder Tagesarbeitszeiten angegeben werden? Was gilt bei Arbeit auf Abruf? Wie ist die Arbeitszeit zu erfassen? Was ist mit der Überlassung/Vermietung von Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die Ihre „Arbeitszeit vermieten“?

Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen werden im Seminar branchenspezifisch aufbereitet und erklärt.

Lernziele
Das Seminar setzt sich mit verschiedenen arbeitsvertraglichen Regelungen auseinander.

Es gibt Einblick in einen Teil des Arbeitsrechts. Dazu werden die Muster des Verbandes zu Arbeitsverhältnissen behandelt und erörtert.

  • Welche Nachweise müssen nach dem NachwG erbracht werden?
  • Welche Arbeitsvertraglichen Regelungen sind sinnvoll?
  • Was ist Arbeit auf Abruf und welche Konsequenzen sind damit verbunden?
  • Was gilt bei Krankheit eines Arbeitnehmers?
  • Ermahnung/Abmahnung und Kündigung
  • Arbeitszeiterfassung im Betrieb
  • Beschäftigungsarten (insbes. Aushilfen)
  • Scheinselbstständigkeit
Zielgruppe: Lohnunternehmer/innen und leitende Mitarbeiter/innen
Referent: Sebastian Persinski, BLU Rechtsreferent
Termin: 13.12.2023 09:30 Uhr – 17:00 Uhr
Ort: Bundesverband Lohnunternehmen e. V., Portlandstr. 24, 31515 Wunstorf
Kosten: bei mind. 8 Pers 170 € zzgl. Mwst., (50 % Zuschlag für Nichtmitglieder). Für dieses Seminar gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 % bei Buchung 4 Wochen vor Termin.
Enthalten: Lehrmittel, Tagungsverpflegung (zwei Kaffeepausen, Mittagessen

Sie sind, soweit eine Stornierung im Fall einer Nichtteilnahme nicht mehr möglich ist, zur Zahlung der Seminargebühr, sowie evtl. anfallender Kosten für Verpflegung und Übernachtung verpflichtet.

Die Abrechnung des Seminars erfolgt über die LU Lohnunternehmer Service GmbH