Betroffene Unternehmen müssen nach dem Gesetz bis zum 17.12.2023 eine interne Meldestelle einrichten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Dienstleistung der LU Service GmbH in Anspruch zu nehmen, die die Rolle der internen Meldestelle übernimmt. So besteht nicht nur die Chance, verpflichtende Aufwendungen zu vermeiden, sondern auch die Expertise der verbandsnahen Einrichtung zu nutzen. Vom Hinweisgeber eingegebene Beschwerden können so bereits im Vorfeld bewertet und besser eingeordnet werden. Siehe hierzu auch die Information zum HinSchG, LU aktuell 12/2023.
Sie haben Interesse an der internen Meldestelle über die LU Service GmbH? Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle! Den Vertrag können wir Ihnen gerne zukommen lassen. Sofern Sie den Vertrag mit uns abschließen, müssen Sie auf die interne Meldestelle der LU Service GmbH verweisen und über diese ihre Mitarbeiter informieren.