Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein neues Gesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern um, die im Dezember 2021 beschlossen wurde. Es soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden oder offenlegen. Diese Personen werden auch als „Whistleblower“ bezeichnet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten, sichere interne Hinweisgebersysteme einzurichten und zu betreiben. Hinweisgeber können sich aber auch an externe Meldestellen wenden, die beim Bundesamt für Justiz oder bei den Ländern eingerichtet werden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern und sieht eine Beweislastumkehr sowie Schadensersatzansprüche zu deren Gunsten vor. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll zu mehr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beitragen. Unter dem nachfolgenden Link HinSchG ist das Gesetz Bundesministeriums der Justiz (Ausfertigung vom 31.03.2023) näher beschrieben.

Information für Lohnunternehmen zur Dienstleistung "Interne Meldestelle"

Information für Hinweisgeber

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