Erstes Arbeitsverhältnis?

Dann hat er/sie bisher noch keine Sozialversicherungsnummer. Sobald Sie ihn/sie bei der Krankenkasse anmelden, bekommt er/sie die Nummer automatisch zugeschickt. Zusätzlich zu der Sozialversicherungsnummer benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer. Diese wird Jedem in der Regel im Kindesalter zugeschickt. Sollte auch diese ihrem/rer Jugendlichen nicht zur Hand sein, kann er/sie am besten in der Steuererklärung seiner/ihrer Eltern nachschauen. Dort müsste die Steueridentifikationsnummer unter der Anlage Kind zu finden sein.

Vor Beginn der Ausbildung müssen sich die unter 18-jährigen einem Gesundheitscheck unterziehen. Dieses ärztliche Untersuchungszeugnis sollte vom Hausarzt in der Regel kostenlos ausgestellt werden.