Eigenes Girokonto vorhanden?

Der ein oder andere Schulabgänger hat unter Umständen noch gar kein eigenes Girokonto. Weisen Sie Ihre/n Auszubildende/n bitte rechtzeitig daraufhin, dass er/sie ein Girokonto benötigt. Zusätzlich sind Auszubildende in der Regel von Kontoführungsgebühren befreit, dafür müssen Ihre Azubis eine Kopie des Ausbildungsvertrages bei der Bank einreichen