Anforderungen an die Ausbilderin/den Ausbilder


Die fachliche Eignung wird durch folgende Abschlüsse erfüllt:

  1. Agrarservicemeister / Landwirtschaftsmeister
  2. Staatlich geprüfter Landwirtschaftsleiter (SgL) bzw. Betriebswirt (SgB)
  3. Diplom-Agrar-Ingenieur (Universität oder Fachhochschule)
  4. Bachelor- oder Master-Abschluss in einem Studiengang des Agrarbereichs
  5. Fachagrarwirt Landtechnik
Bei den Abschlüssen zwei bis fünf ist ein zusätzlicher Nachweis über berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten erforderlich. Die persönliche Eignung ist durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (erhältlich über die Gemeindeverwaltung) nachzuweisen.