Dienstleistungsmärkte

Die Branche Lohnunternehmen erzielt etwa 70 % ihres Jahresumsatzes in der Land- und Forstwirtschaft. 30 % der Umsätze werden insbesondere bei kommunalen Tätigkeiten, aber auch bei Arbeiten für gewerbliche und private Auftraggeber erwirtschaftet.

Agrar

Die Agrarwirtschaft ist gut bis sehr gut mit Landtechnik versorgt. Mehr als 3.000 Lohnunternehmen bieten ihre Dienstleistungen als Ergänzung, aber auch als Alternative zur Eigenmechanisierung der Landwirtschaft an. Die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe von derzeit etwa 280.000 nimmt jährlich um etwa 2% ab. Die meisten Betriebe fallen dem Strukturwandel zum Opfer, werden also aus Altersgründen aufgegeben. Starke Preis- und Mengenschwankungen auf den Agrarmärkten (Volatilität) können aber auch den „wirtschaftlichen KO“ eines Landwirts auslösen. Darüber hinaus verliert die Landwirtschaft täglich deutlich über 60 ha wertvolle Wirtschaftsfläche – anders formuliert werden in einer Woche zwei Mähdrescher oder ein Feldhäcksler „arbeitslos“!
Der Biogasboom hat vor einigen Jahren einen erheblichen Umsatzschub für Lohnunternehmen ausgelöst. Lohnunternehmen führen vorrangig die Arbeiten zur Ver- und Entsorgung der bundesweit etwa 8.000 Biogasanlagen aus. Das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) beinhaltet eine feste Subventionierung der erzeugten Energie, aber auch eine zeitliche Befristung der Förderung aus öffentlichen Mitteln. Experten gehen momentan von einer abnehmenden Zahl von Biogasanlagen aus, weil nicht alle Anlagen heute und in Zukunft mit und ohne Subventionen wirtschaftlich betrieben werden können.
Landwirtschaftliche Dienstleistungen sind also ein heißumkämpfter Markt mit viel Wettbewerb und ernstzunehmenden Risiken!

Kommunal

Im Kommunalen Bereich sind die Rahmenbedingungen mit dem Agrarsektor vergleichbar. Auch hier haben die Städte und Gemeinden durchaus das Interesse, die eigenen Kapazitäten an Personal und Technik bestmöglich auszulasten. Das bedeutet aber nicht nur Risiko, sondern eröffnet auch Chancen für Lohnunternehmen, insbesondere für die Betriebe, die sich speziellen Aufgaben in der Pflege und Unterhaltung kommunaler Flächen und Einrichtungen zuwenden. Dabei kann der Anteil manueller Arbeiten stärker hervortreten.

Winterdienst erfordert eine vertraglich festgeschriebene Bereitstellungspauschale und ein auskömmliches Leistungsentgelt. Eine ständige Verfügbarkeit während der kalten Jahreszeit ist selbstverständlich. Demgegenüber können die meisten anderen kommunalen Dienstleistungen in der Regel während der gesetzlich vorgeschriebenen werktäglichen Arbeitszeiten ausgeführt werden.

Gewerbe / Privat

Die Aufträge für gewerbliche bzw. private Kunden können „ein interessantes Zubrot“ für Lohnunternehmen sein, wenn diese mit ohnehin vorhandenen Maschinen idealerweise in den Zeiten außerhalb der landwirtschaftlichen Arbeitsspitzen ausgeführt werden können. Eine kontinuierliche Auslastung von Personal und Technik ist eher selten, aber durchaus anzutreffen.