01.04.2021
Corona-Testpflicht in Lohnunternehmen?
Brief an BMG & BMEL
Sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner, sehr geehrter Herr Minister Spahn,
mit großer Sorge blicken Gesellschaft und Politik derzeit auf die dritte Welle der
Corona-Pandemie.
Momentan deutet vieles darauf hin, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmer mindestens einmal pro Woche einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Nach meinem Kenntnisstand sollen nur Mitarbeiter im Homeoffice davon freigestellt werden können.
Mit diesem Schreiben möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese generelle Verpflichtung für die Branche Lohnunternehmen als unverhältnismäßige Zusatzbelastung zu werten ist. Als technische Dienstleistungsbetriebe im ländlichen Raum unterliegen wir einem geringeren Infektionsrisiko als z. B. landwirtschaftliche Sonderkulturbetriebe oder Werkstätten.
Diese Einschätzung begründe ich wie folgt:
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Hygiene- und Abstandregelungen lassen sich auf den in der Regel sehr großen Betriebsgeländen der Lohnunternehmen optimal einhalten. Der überwiegende Teil der Tätigkeiten findet auf Acker- und Grünland bzw. in gut durchlüfteten Hallen statt.
Mitarbeiter in Lohnunternehmen führen Schlepper oder selbstfahrende Arbeits-maschinen allein in der Fahrerkabine ohne persönlichen Kontakt zu Mitmenschen.
Die Tätigkeiten sind mit einem Arbeitsplatz im Homeoffice zu vergleichen!
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Lohnunternehmen sind wichtige Dienstleistungsbetriebe insbesondere für die Landwirtschaft und folgerichtig systemrelevant. Das Aufrechterhalten der Betriebsfähigkeit bzw. das Vermeiden einer Betriebsschließung ist oberstes Ziel in diesen schweren Zeiten. Betriebsleiter und Mitarbeiter stellen sich bisher und weiterhin sehr diszipliniert und verantwortungsvoll dem Infektionsrisiko. Glücklicherweise sind bis heute keine Quarantänemaßnahmen in Lohnunternehmen bekannt geworden.
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Der Kundenkontakt und die Auftragsvergabe erfolgen nach wie vor telefonisch.
Der Vollständigkeit halber weise ich bezüglich der Schnelltestverfahren auf das Missverhältnis zwischen einem vergleichsweise hohen Aufwand und einer „gefühlten“ Sicherheit hin. Die Ergebnisse zeigen hinsichtlich einer Infektion nur eine Momentaufnahme und sind in ihrer Genauigkeit nicht immer zuverlässig.
Eine Corona-Testpflicht muss sich von daher an den betrieblichen Verhältnissen (Infrastruktur, Präsenz, Kontakt) orientieren. Arbeitnehmer, die in Isolation, heißt mit dem Homeoffice vergleichbar ohne engen Kontakt zu anderen Personen tätig sind, sollten von der Testpflicht befreit bleiben.
Die Lohnunternehmen werden in hoher Eigenverantwortung für Beschäftigte und Kunden alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen und einhalten. Das Durchführen von freiwilligen Schnelltests sollte den Betrieben überlassen bleiben.
Ich bitte Sie, sich in diesem Sinne für unsere Branche einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen und schöne Osterfeiertage
Klaus Pentzlin
Präsident
Dr. Martin Wesenberg
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