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10.12.2020

Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes – Antragstellung ab 11. Januar 2021

Die Bundesregierung hat zur schnelleren Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft von rund 1 Mrd. Euro bereitgestellt. Dabei stehen insbesondere Biodiversität und Artenschutz, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz sowie Digitalisierung im Fokus. Ministerin Klöckner hat in einer Pressekonferenz am 10. Dezember 2020 über das Programm informiert und auf die entsprechende Förderrichtlinie verwiesen, die maßgebend ist und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.  

Lohnunternehmen sind antragsberechtigt
Im Rahmen des Investitionsprogramms werden für die Anschaffung moderner Landtechnik 816 Mio. Euro bereitgestellt.

Diese Mittel stehen Landwirten, Lohnunternehmen und Maschinenringen zur Verfügung, wenn diese in moderne Maschinen für die Wirtschafts- und Mineraldüngung, die mechanischen Unkrautregulierung, den Pflanzenschutz, die Gülleseparierung oder in Lagerstätten für Wirtschaftsdünger investieren wollen.

Die Antragstellung ist ab dem 11. Januar 2021 möglich. Experten gehen von einer starken Nachfrage seitens der Landwirtschaft aus. Das Programm endet, wenn die Finanzmittel vergeben sind (Windhundverfahren).

Vorgehensweise
Der Antragsteller füllt den Förderantrag „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ aus und nimmt Kontakt mit seiner Hausbank auf. Die Hausbank stellt die Gesamtfinanzierung erst sicher und reicht den Antrag auf Zuschuss und Darlehen im entsprechenden Programmkredit an die Rentenbank weiter. Der Zuschuss wird nur zusammen mit einer Finanzierung der Rentenbank vergeben.

Der Antrag gilt als gestellt, wenn Zuschussantrag und Darlehensantrag bei der Rentenbank vorliegen.

Erst wenn der Zuwendungsbescheid der Rentenbank für die Investition vorliegt, darf der Antragsteller mit dem Investitionsvorhaben beginnen. Die Fördersätze für Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe sind in der Höhe unterschiedlich. Nach jetzigem Kenntnisstand können Lohnunternehmen bis zu 20 % Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen hält die „Landwirtschaftliche Rentenbank“ auf der Website www.rentenbank.de unter der Überschrift „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bereit. Der Förderantrag, weitere Hinweise zum Antragsverfahren und die Positivliste der förderfähigen Technik sind dort schon jetzt bzw. in Kürze vollständig verfügbar.

Martin Wesenberg

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Dr. Martin Wesenberg
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