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11.11.2020

Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft

Waldsterben
Dem deutschen Wald geht es so schlecht wie seit Jahrzehnten nicht! In der LU aktuell 09/2020 berichteten wir bereits über den Anstieg des Schadholzeinschlages 2019 – verursacht durch Stürme, extreme Dürre und den Borkenkäferbefall. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet nun im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Zuschüsse von bis zu 40 % zu Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft an. Genauere Infos der Landwirtschaftlichen Rentenbank haben wir im folgenden Text für Sie zusammengestellt:

Wer wird gefördert?
  • private und öffentliche Waldbesitzer
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Forstbetriebsverbände gleichgestellte Forstverbände
  • forstliche Dienstleistungsunternehmen wie Lohnunternehmen oder forstliche Sachverständige
  • Forstbaumschulen
Zuwendungsempfänger bei denen Bund und Länder mit mindestens 25 % beteiligt sind, sind ausgeschlossen.

Was wird gefördert?
  • Maschinen und Geräte u.a. zur boden- und bestandsschonenden Holzernte und -bringung (inkl. Zugpferde)
  • Nasslager sowie Maschinen- und Lagerhallen
  • Hard- und Software zur IT-Unterstützung in Forstbetrieben und Holzlogistik
  • Beratung im Zusammenhang mit Investitionen in Maschinen, Geräte, Anlagen, Bauten und IT-Hardware-Ausstattung
Alle förderfähigen Investitionszwecke finden Sie auf der Positivliste (92 Seiten).

Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Kreditnehmer bzw. Zuwendungsempfänger erfasst den Zuschuss über das Online Portal unter www.rentenbank.de und reicht den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zuschussantrag bei seiner Hausbank ein.

Die Hausbank bestätigt, dass
  • sie dem Antragsteller zur Restfinanzierung des Vorhabens ein von der Rentenbank refinanziertes Darlehen in Höhe von mindestens 60 % der förderfähigen Kosten gewähren wird,
  • sie bezüglich des Kreditnehmers bzw. Zuwendungsempfängers und ggf. des Vertretungsberechtigten eine Legitimationsprüfung durchgeführt hat und
  • der Vertretungsberechtigte ggf. bevollmächtigt ist, im Namen des Kreditnehmers zu handeln.
Die Hausbank leitet den Zuschussantrag mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen ggf. über ein Zentralinstitut an die Rentenbank weiter. Der Antragsteller erhält einen Bewilligungsbescheid über die Höhe des Zuschusses von der Rentenbank. Die Hausbank erhält danach die Refinanzierungszusage.

Weitere Details zum Antragsverfahren sowie alle relevanten Unterlagen (inklusive der Richtlinie des Bundes) finden Sie unter:

www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Wichtig: Beginnen Sie mit der zu fördernden Maßnahme erst nach Bewilligung durch die Rentenbank.

Wichtige Information für HERSTELLER
Hersteller von modernen Maschinen, Geräten oder digitalen Lösungen für die Waldwirtschaft können ihre Produkte nachträglich auf die Positivliste setzen lassen. Hierzu müssen Sie eine Anfrage zur Aufnahme in die Positivliste stellen. Über eine Aufnahme entscheidet das BMEL.

Kurzinfo:
  • Zuschüsse von bis zu 40 % zu Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft
  • antragsberechtigt sind Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen
  • förderfähig sind Investitionen zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Bewirtschaftung der Wälder, beispielsweise moderne Maschinen und Geräte und digitale Lösungen für die Waldwirtschaft
  • Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Insgesamt darf die Förderung 400.000 Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum nicht überschreiten.
  • Gültigkeit: Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2021 möglich. Das Programm ist befristet bis längstens 31. Dezember 2021.

Jennifer Nickel
Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank

Ihr Ansprechpartner

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement, LU akutell
Jennifer Nickel
Telefon: 05031/51945-19
Mobil: 0151/65615151
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