Auszubildender (Kopie) (Kopie) Beruf & Bildung

Für Ausbildungsbetriebe

So wird ein Lohnunternehmen zum Ausbildungsbetrieb




Die fachliche Eignung wird durch folgende Abschlüsse erfüllt:

  1. Agrarservicemeister / Landwirtschaftsmeister
  2. Staatlich geprüfter Landwirtschaftsleiter (SgL) bzw. Betriebswirt (SgB)
  3. Diplom-Agrar-Ingenieur (Universität oder Fachhochschule)
  4. Bachelor- oder Master-Abschluss in einem Studiengang des Agrarbereichs
  5. Fachagrarwirt Landtechnik
Bei den Abschlüssen zwei bis fünf ist ein zusätzlicher Nachweis über berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten erforderlich. Die persönliche Eignung ist durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (erhältlich über die Gemeindeverwaltung) nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden.
Lohnunternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe, die Interesse an der Ausbildertätigkeit haben und Ihren Betrieb als Ausbildungsstätte anerkennen lassen wollen, haben zunächst einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die relevanten Formulare (Antrag auf Anerkennung der Ausbildungsstätte, Antrag auf Anerkennung der Ausbildungsbefugnis, ...) sind bei den zuständigen Stellen erhältlich. Hier sind auch nähere Hinweise zu den Voraussetzungen für die Anerkennung sowie zum Antragsverfahren zu finden.
  • Der Betrieb muss nach Art und Umfang der Produktion und der Dienstleistungen sowie nach dem Bewirtschaftungszustand die Voraussetzungen für die Vermittlung der geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bieten.
  • Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein.
  • Der Betrieb muss als landwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen  (Lohnunternehmen), als landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb, als selbstständige landwirtschaftliche Betriebseinheit oder als Einrichtung der öffentlichen Hand bewirtschaftet werden.
  • Die Bewirtschaftung muss nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen (Buchführung erforderlich).
  • Gebäude, bauliche Anlagen und technische Ausstattungen müssen den gestellten Anforderungen für die Ausbildung entsprechen und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
  • Die technischen Einrichtungen zur Wartung, Pflege und einfachen Instandsetzung von Maschinen und Geräten müssen vorhanden und in ordnungsgemäßem Zustand sein.
  • Ausbildungsstätten, die nicht über die für die Ausbildung erforderliche Flächenausstattung und Zusammensetzung der Kulturen (mind. 3 Kulturen) sowie über Dienstleistungsangebote verfügen, dürfen nur ausbilden, wenn die fehlenden Ausbildungsinhalte von Vertragspartnern vermittelt werden.
  • Die Anforderungen an Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz und Unfallverhütung usw. müssen erfüllt werden. Es müssen geeignete Sozialräume zur Verfügung stehen.
  • Die wichtigsten gesetzliche Bestimmungen zur Ausbildung sowie Fachbücher müssen im Betrieb vorliegen.
  • Es darf kein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet sein.
Der Ausbildungsbetrieb kann mit einem Verbundbetrieb eine Vereinbarung schließen, in der sich der Verbundbetrieb bereit erklärt, im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice für den Auszubildenden die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für eine bestimmte Dauer in Bereichen durchzuführen, die im eigentlichen Ausbildungsbetrieb nicht vermittelt werden können. Zum Beispiel kann der Auszubildende in einen Verbundbetrieb entsandt werden, um die erforderliche Anzahl von Ackerbaukulturen von der Aussaat bis zur Ernte oder aber spezielle Werkstattarbeiten kennenzulernen.

Grundlage für die Vermittlung ist der diesbezügliche Ausbildungsrahmenplan. Der Umfang der Ausbildung im Verbundbetrieb orientiert sich an den Ausbildungsbereichen, die im Ausbildungsbetrieb nicht vermittelt werden können. Die Ausbildung im Verbundbetrieb ist im Berichtsheft zu dokumentieren.
  • aid Infodienst, www.aid.de
  • BLU-Geschäftsstelle
  • Zuständige Stellen der Bundesländer:
Baden-Württemberg:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat Landwirtschaft
Herr LD Hubert Sauber
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-0, Telefax: 0711 904-13090
E-Mail:

Bayern:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten
Bildung und Schulwesen in der Agrarwirtschaft und im Gartenbau
Herr LR Reiner Luber
Ludwigstr. 2, 80539 München
Telefon: 089 2182-2374, Telefax: 089 2182-2732
E-Mail:

Brandenburg:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft u. Flurneuordnung (LELF)
Frau Dr. Ramona Rügen
Dorfstr. 1, 14513 Teltow/OT Ruhlsdorf
Telefon: 03328 436-200, Telefax: 03328 436-204
E-Mail:

Bremen:
Landwirtschaftskammer Bremen
Herr Torsten Plagemann
Johann-Neudoerffer-Strasse 2, 28355 Bremen
Telefon: 0421 5364-170, Telefax: 0421 5364-176
E-Mail: plagemann@lwk-bremen.de
 
Hamburg:
Landwirtschaftskammer Hamburg
im Kompetenz- und Beratungszentrum für Gartenbau und Landwirtschaft
Frau Samira Stein-Softic
Brennerhof 121-123, 22113 Hamburg
Telefon: 040 781291-41, Telefax: 040 787693
E-Mail: Samira.Stein-Softic@lwk-hamburg.de

Hessen:
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Fachgebiet 21
Frau Dr. Marie-Luise Rahier
Kölnische Str. 48 – 50, 34117 Kassel
Telefon:0561 7299-305, Telefax: 0561 7299-304
E-Mail: Marie-Luise.Rahier@llh.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz
Herr Karsten Peters
Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin
Telefon: 0385 588-6361, Telefax:0385 588-6024
E-Mail: k.peters@Lu.mv-regierung.de

Niedersachsen:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Standort Oldenburg
Jens Martens
Berater Aus- und Fortbildung, Landjugend
Telefon: 0441 801-479, Telefax: 0441 801204
E-Mail:
Richard Didam
Telefon: 0441 801-317, Telefax: 0441 801204
E-Mail: richard.didam@lwk-niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de
 
Nordrhein-Westfalen:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Dr. Wilhelm Siebelmann
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon: 0251 599-301, Telefax: 0251 599-419
E-Mail:
www.landwirtschaftskammer.de

Rheinland-Pfalz:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Herr Janina Tilmann
Peter-Klöckner-Str. 3, 56073 Koblenz
Telefon: 0261 91593-0 oder 230, Telefax: 0261 91593-233
E-Mail:

Saarland:
Landwirtschaftskammer für das Saarland
Frau Brigitte Pontius
Dillinger Str. 67, 66822 Lebach
Telefon: 06881 928-246, Telefax: 06881 928-100
E-Mail:

Sachsen:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91
Herr Henrik Fichtner
Hugo-Junkers-Ring 9, 01109 Dresden
Telefon:0351 89283400, Telefax: 0351/89283499
E-Mail:

Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Halle
Referat 409
Frau Dr. Petra Hunold
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Telefon:0345 5142-463, Telefax: 0345 5142663
E-Mail:

Schleswig-Holstein:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Herr Eckhard Rimkus
Grüner Kamp 15 – 17, 24768 Rendsburg
Telefon: 04331 9453250, Telefax: 04331 9453229
E-Mail:

Thüringen:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft          
Herr Steffen Fleischhack
Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda
Telefon: 036428 511630, Telefax:0361-3773-9328
E-Mail: