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Kosten und Fördermöglichkeiten der Meisterfortbildung




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  • Meister-Bafög
Nach der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom Februar 2009 bestehen aufgrund veränderter Förderrichtlinien auch für Meisteranwärter im Agrarbereich verbesserte Möglichkeiten, finanzielle Zuwendungen in Form des sogenannten „Meister-Bafögs“ zu erhalten. Während früher nur „Erstfortbildungen“ gefördert wurden, gilt dies ab dem 1. Juli 2009 auch für weitere Fortbildungen, sofern sie fachlich gezielt auf öffentlich rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung liegen.

Weitere Verbesserungen beim „Meister-BAföG“
Am 01.01.2015 ist das 25. BAföGÄndG in Kraft getreten. Damit verbessert sich parallel zum BAföG auch die Unterhaltsförderung bei Vollzeitmaßnahmen im AFBG, dem sog. Meister-BAföG, zum 01.08.2016:
  • Der Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 Satz 2 AFBG erhöht sich dadurch von 697 Euro auf 760 Euro um rd. 9 Prozent
  • Die Einkommensfreibeträge erhöhen sich im AFBG ab diesem Zeitpunkt ebenfalls (z.B. für den Teilnehmer von 255 Euro auf 290 Euro)
www.meister-bafoeg.info
 
Information Aufstiegs BAföG
  • Europäische Programme
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Programme zur Förderung des ländlichen Raumes, mit denen auch Fort- und Weiterbildung finanziell unterstützt wird. Die Förderperioden sind zeitlich begrenzt. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationalen Geldern des Bundes, der Länder und der kommunalen Ebene. Jeweils im Bundesland, in dem der Meisteranwärter seinen Wohnsitz hat, nachzufragen.