In Bremen
Die DLG veranstaltet am 14. Oktober 2025 am Internationalen DLG-Pflanzenbauzentrum in Bernburg-Strenzfeld den PraxisSpot „Innovative Drilltechnik“.
Experten präsentieren am Vormittag ein hochkarätiges Vortragsprogramm zu den Themen Aussaatstrategien in der Saison 2025, Strip-Till-Technologie, Getreideeinzelkornsaat und Mehrtankdrillmaschinen. Am Nachmittag werden elf Drillmaschinen mit aktuellen Features in der Vorführarena vorgestellt und anschließend auf dem Feld bei der Weizenaussaat (Mulchsaat und Direktsaat) eingesetzt. Wer sich über aktuelle Drilltechnik informieren möchte, ist hier genau richtig!
Details sind der Veranstaltungshomepage zu entnehmen:
Internetseite zum DLG-PraxisSpot „Innovative Drilltechnik“:
Experten präsentieren am Vormittag ein hochkarätiges Vortragsprogramm zu den Themen Aussaatstrategien in der Saison 2025, Strip-Till-Technologie, Getreideeinzelkornsaat und Mehrtankdrillmaschinen. Am Nachmittag werden elf Drillmaschinen mit aktuellen Features in der Vorführarena vorgestellt und anschließend auf dem Feld bei der Weizenaussaat (Mulchsaat und Direktsaat) eingesetzt. Wer sich über aktuelle Drilltechnik informieren möchte, ist hier genau richtig!
Details sind der Veranstaltungshomepage zu entnehmen:
Internetseite zum DLG-PraxisSpot „Innovative Drilltechnik“:
Veranstaltugsort: Hannover
Besuchen Sie uns in Halle 27, Stand J32
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Thema
Der Güterkraftverkehr auf der Straße nimmt eine zentrale Stellung bei der Beförderung von Gütern ein. Das gilt sowohl national als auch international. Es wird prognostiziert, dass sich der Straßentransport in Europa nahezu verdoppeln wird. Auf Deutschland bezogen könnte es eine Steigerung von ca. 30 % - 50 % ausmachen.
Lernziele
Der Lehrgang bereitet gemäß der Berufszugangs-Verordnung für Kfz über 3,5t zGM auf die entsprechende Prüfung bei der zuständigen IHK vor. Nach dem Bestehen der Fachkundeprüfung kann der/die Teilnehmer/in gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz über 3,5 t zGM national und auch international betreiben, wenn die erforderliche Transportgenehmigung bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) beantragt wird.
Inhalte
Referent: Wolfgang Steinebrunner, t
Termin: 26. - 30.01.2026, 08:00 Uhr–18:00 Uhr
Ort: Hotel Restaurant, „Haus Große Kettler“, Bahnhofstraße 11, 49196 Bad Laer, www.haus-grosse-kettler.de
Kosten: 800,00 € zzgl. MwSt. (50 % Zuschlag für Nichtmitglieder). Für dieses Seminar gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 % bei Buchung 4 Wochen vor Termin.
Enthalten: 100 € für Lehrmittel
Nicht enthalten sind: Tagungspauschale (58,00 €/Tag), Übern./Frühst. (EZ 71,00 €/Tag, DZ 110,00 €/Tag, Abendessen
Arbeitsunterlagen: Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Die Prüfung erfolgt bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bitte bemühen Sie sich um einen Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie:
Die Kosten für das Seminar in Höhe von 800 € berechnen wir im Nachgang des Seminars. Die Übernachtungskosten und Tagungspauschalen müssen Sie im Hotel direkt vor Ort zahlen. Die Tagungspauschalen enthalten zwei Kaffeepausen und Mittagessen, jedoch kein Abendessen.
Sie sind, soweit eine Stornierung im Fall einer Nichtteilnahme nicht mehr möglich ist, zur Zahlung der Seminargebühr, sowie evtl. anfallender Kosten für Verpflegung und Übernachtung verpflichtet.
Die Abrechnung des Seminars erfolgt über die
LU Lohnunternehmer Service GmbH, Portlandstraße 24, 31315 Wunstorf, Tel.: 05031 51945 - 0, Fax: 05031 51945 - 2827, E-Mail: , www.lohnunternehmen.de

Der Güterkraftverkehr auf der Straße nimmt eine zentrale Stellung bei der Beförderung von Gütern ein. Das gilt sowohl national als auch international. Es wird prognostiziert, dass sich der Straßentransport in Europa nahezu verdoppeln wird. Auf Deutschland bezogen könnte es eine Steigerung von ca. 30 % - 50 % ausmachen.
Lernziele
Der Lehrgang bereitet gemäß der Berufszugangs-Verordnung für Kfz über 3,5t zGM auf die entsprechende Prüfung bei der zuständigen IHK vor. Nach dem Bestehen der Fachkundeprüfung kann der/die Teilnehmer/in gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kfz über 3,5 t zGM national und auch international betreiben, wenn die erforderliche Transportgenehmigung bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) beantragt wird.
Inhalte
- Recht (Arbeitsrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Handelsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht)
- Kaufmännische und finanzielle Verwaltung eines Betriebes
- Fahrzeugkostenrechnung
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Prüfungstest/Fallstudie
Referent: Wolfgang Steinebrunner, t
Termin: 26. - 30.01.2026, 08:00 Uhr–18:00 Uhr
Ort: Hotel Restaurant, „Haus Große Kettler“, Bahnhofstraße 11, 49196 Bad Laer, www.haus-grosse-kettler.de
Kosten: 800,00 € zzgl. MwSt. (50 % Zuschlag für Nichtmitglieder). Für dieses Seminar gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 % bei Buchung 4 Wochen vor Termin.
Enthalten: 100 € für Lehrmittel
Nicht enthalten sind: Tagungspauschale (58,00 €/Tag), Übern./Frühst. (EZ 71,00 €/Tag, DZ 110,00 €/Tag, Abendessen
Arbeitsunterlagen: Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Die Prüfung erfolgt bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bitte bemühen Sie sich um einen Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie:
Die Kosten für das Seminar in Höhe von 800 € berechnen wir im Nachgang des Seminars. Die Übernachtungskosten und Tagungspauschalen müssen Sie im Hotel direkt vor Ort zahlen. Die Tagungspauschalen enthalten zwei Kaffeepausen und Mittagessen, jedoch kein Abendessen.
Sie sind, soweit eine Stornierung im Fall einer Nichtteilnahme nicht mehr möglich ist, zur Zahlung der Seminargebühr, sowie evtl. anfallender Kosten für Verpflegung und Übernachtung verpflichtet.
Die Abrechnung des Seminars erfolgt über die
LU Lohnunternehmer Service GmbH, Portlandstraße 24, 31315 Wunstorf, Tel.: 05031 51945 - 0, Fax: 05031 51945 - 2827, E-Mail: , www.lohnunternehmen.de

Arbeitsgruppe Kommunalarbeiten
Ziel der Arbeitsgruppe Kommunalarbeiten ist es, die Lohnunternehmen, welche ihr Dienstleistungsangebot zunehmend in den kommunalen Bereich verlagern oder erweitern – technisch, fachlich und rechtlich stets auf dem aktuellen Stand zu halten und zukünftige Entwicklungen vorherzusehen, um den Herausforderungen und Ansprüchen in diesem Bereich gerecht zu werden.
Die AG Kommunalarbeiten richtet sich an Mitglieder des Bundesverbandes Lohnunternehmen (BLU) e. V.
Wenn Sie noch kein Mitglied der AG Kommunalarbeiten sind, melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich kostenlos als Mitglied registrieren.
Inhalt

Ziel der Arbeitsgruppe Kommunalarbeiten ist es, die Lohnunternehmen, welche ihr Dienstleistungsangebot zunehmend in den kommunalen Bereich verlagern oder erweitern – technisch, fachlich und rechtlich stets auf dem aktuellen Stand zu halten und zukünftige Entwicklungen vorherzusehen, um den Herausforderungen und Ansprüchen in diesem Bereich gerecht zu werden.
Die AG Kommunalarbeiten richtet sich an Mitglieder des Bundesverbandes Lohnunternehmen (BLU) e. V.
Wenn Sie noch kein Mitglied der AG Kommunalarbeiten sind, melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich kostenlos als Mitglied registrieren.
Inhalt
- Fachvortrag: Kommunale Entsorgungstätigkeiten: Grüngut, Kompost, Abbrucharbeiten und Entsorgungsfachbetrieb
- Besuch bei Landwirtschaftsbetrieb und Agrardienstleister Kullick
- Kahnfahrt mit Glühwein

Dieses Seminar ist ausschließlich den Mitgliedern der Landesgruppe NDS im BLU e.V. vorbehalten und ist für diese kostenfrei
Ein formell richtiger und inhaltlich vollständiger Arbeitsvertrag gehört zwingend zu den Grundlagen des Arbeitsverhältnisses. Wo sind die Grenzen, z.B. bei Befristungen? Wie groß sind die Gestaltungsfreiräume für den Arbeitgeber?
Die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht ändert sich ständig, die Regelungen sind teilweise unübersichtlich. Wie sehen die Pflichten des Arbeitgebers aus und welches sind die Konsequenzen von formellen Fehlern?
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses lauern viele Stolperfallen, die es geschickt zu vermeiden gilt.

Ein formell richtiger und inhaltlich vollständiger Arbeitsvertrag gehört zwingend zu den Grundlagen des Arbeitsverhältnisses. Wo sind die Grenzen, z.B. bei Befristungen? Wie groß sind die Gestaltungsfreiräume für den Arbeitgeber?
Die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht ändert sich ständig, die Regelungen sind teilweise unübersichtlich. Wie sehen die Pflichten des Arbeitgebers aus und welches sind die Konsequenzen von formellen Fehlern?
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses lauern viele Stolperfallen, die es geschickt zu vermeiden gilt.

Thema
Kein Unternehmen kommt ohne die Nutzung von Social Media aus. Die verschiedenen Formen bieten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, leider aber auch nicht wenige Risiken. Was muss man gerade als Lohnunternehmen hier wissen, was beachten und wie sollte man sich verhalten, wenn doch etwas schief geht? Warum kann sich heute kein Unternehmen mehr erlauben, bestimmte Social Media Kanäle zu nutzen und welche sind das? Ich erläutere es Ihnen, einfach und praxisbezogen aus der Sicht der Lohnunternehmen.
Lernziele
Die Teilnehmenden sollen sensibilisiert und damit in die Lage versetzt werden, in Zukunft selbstständig Social Media Inhalte zu bewerten und bestmöglich auf deren Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Sie sollen die wichtigsten Gesetze in diesem Bereich kennenlernen.
Zudem sollen Sie die Hintergründe kennen, wenn doch mal eine Abmahnung eingeht, und wissen, was dann am besten zu tun ist, um Risiken und nachteilige finanzielle Folgen zu vermeiden.
Inhalte
Zielgruppe: Lohnunternehmer/innen und Mitarbeiter/innen
Referent: Claus Volke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und mehrfacher Lehrbeauftragter, u. a. für Social Media, IT-Sicherheit und KI
Termin: 16.12.2025 von 08:00 Uhr bis 11:15 Uhr
Ort: ONLINE über Zoom
Kosten: 89 € zzgl. MwSt. (50 % Zuschlag für Nichtmitglieder).

Kein Unternehmen kommt ohne die Nutzung von Social Media aus. Die verschiedenen Formen bieten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, leider aber auch nicht wenige Risiken. Was muss man gerade als Lohnunternehmen hier wissen, was beachten und wie sollte man sich verhalten, wenn doch etwas schief geht? Warum kann sich heute kein Unternehmen mehr erlauben, bestimmte Social Media Kanäle zu nutzen und welche sind das? Ich erläutere es Ihnen, einfach und praxisbezogen aus der Sicht der Lohnunternehmen.
Lernziele
Die Teilnehmenden sollen sensibilisiert und damit in die Lage versetzt werden, in Zukunft selbstständig Social Media Inhalte zu bewerten und bestmöglich auf deren Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Sie sollen die wichtigsten Gesetze in diesem Bereich kennenlernen.
Zudem sollen Sie die Hintergründe kennen, wenn doch mal eine Abmahnung eingeht, und wissen, was dann am besten zu tun ist, um Risiken und nachteilige finanzielle Folgen zu vermeiden.
Inhalte
- Grundlagen des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht für Unternehmen
- Grundzüge des Persönlichkeits- und des Datenschutzrechts im Bereich Social Media
- Hintergründe und Hinweise für die beste Vorgehensweise für den Fall, dass eine Abmahnung oder Unterlassungsklage eingeht
- Wie kann man selbst seine Inhalte schützen? Wie sollte man vorgehen, wenn diese durch Dritte verletzt werden?
- Tipps und Tricks für den Unternehmensalltag
- Fragen der Teilnehmenden
Zielgruppe: Lohnunternehmer/innen und Mitarbeiter/innen
Referent: Claus Volke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und mehrfacher Lehrbeauftragter, u. a. für Social Media, IT-Sicherheit und KI
Termin: 16.12.2025 von 08:00 Uhr bis 11:15 Uhr
Ort: ONLINE über Zoom
Kosten: 89 € zzgl. MwSt. (50 % Zuschlag für Nichtmitglieder).

Thema
Das Seminar zeigt zum einen auf, wie Sie in Konfliktsituationen die Oberhand bewahren können, und zum anderen, wie Sie sich durchsetzen können.
Neben Anwendungsmöglichkeiten werden in dem Kurs aber auch Abwehrmöglichkeiten von unfairen verbalen Attacken gelehrt. Durch praktische Übungen wird das Vermittelte so gefestigt, dass es im Bedarfsfalle problemlos eingesetzt werden kann.
Während Rhetorik normalerweise "Überzeugen durch Reden„ zum Inhalt hat, geht es im Seminar Kampfrhetorik um dass chlichte Durchsetzen. Die vermittelten Techniken kommen immer dann zum Einsatz, wenn Überzeugen keinen Sinn mehr hat oder nicht erfolgversprechend ist.
Lernziele
Wir werden Ihnen einige Werkzeuge an die Hand geben, mit denen Sie sich wirklich Feinde machen können. Darum legen wir besonderen Wert darauf, die Kampfrhetorik-Techniken als ultima-ratio anzusehen, also als letztes Mittel, wenn alles andere versagt hat.
Das Wissen und Können, dass Sie bei diesem Seminar erlernen, ist vergleichbar mit Kampfsport. Es ist unsportlich, die Fähigkeit anzuwenden, wenn es auch einen anderen Weg gibt. Sie werden allerdings merken, beim Kampfsport wie bei der Kampfrhetorik, dass Ihnen der Trumpf in der Hinterhan deine gewisse Sicherheit, eine Sozial-Ressource gibt, die Ihr Gegenüber häufig nonverbal registriert und Sie einfacher an Ihr Ziel kommen.
Inhalte
Referent: RA Prof. Dr. Sierk Straeter
Termin: 26.05.2026 von 10:00 - 17:00 Uhr
Ort: Hotel Restaurant „Haus Große Kettler“, Bahnhofstraße 11, 49196 Bad Laer, www.haus-grosse-kettler.de
Kosten: Die Seminarkosten werden für Mitglieder des Junger BLU vom Jungen BLU übernommen, lediglich die Verpflegungspauschale in Höhe von 58,00 € wird den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Nichtmitglieder des Junger BLU zahlen zusätzlich 150 €.
Enthalten: Seminar und Seminarunterlagen, Kaffee zur Begrüßung, Mittagessen, Kaffeepause nachmittags
Die Kosten für die Verpflegung sowie die Seminarkosten für Teilnehmer, die nicht Mitglied im Junger BLU sind, werden im Nachgang durch den Junger BLU in Rechnung gestellt.
Sie sind, soweit eine Stornierung im Fall einer Nichtteilnahme nicht mehr möglich ist, zur Zahlung der Seminargebühr, sowie evtl. anfallender Kosten für Verpflegung und Übernachtung verpflichtet.

Das Seminar zeigt zum einen auf, wie Sie in Konfliktsituationen die Oberhand bewahren können, und zum anderen, wie Sie sich durchsetzen können.
Neben Anwendungsmöglichkeiten werden in dem Kurs aber auch Abwehrmöglichkeiten von unfairen verbalen Attacken gelehrt. Durch praktische Übungen wird das Vermittelte so gefestigt, dass es im Bedarfsfalle problemlos eingesetzt werden kann.
Während Rhetorik normalerweise "Überzeugen durch Reden„ zum Inhalt hat, geht es im Seminar Kampfrhetorik um dass chlichte Durchsetzen. Die vermittelten Techniken kommen immer dann zum Einsatz, wenn Überzeugen keinen Sinn mehr hat oder nicht erfolgversprechend ist.
Lernziele
Wir werden Ihnen einige Werkzeuge an die Hand geben, mit denen Sie sich wirklich Feinde machen können. Darum legen wir besonderen Wert darauf, die Kampfrhetorik-Techniken als ultima-ratio anzusehen, also als letztes Mittel, wenn alles andere versagt hat.
Das Wissen und Können, dass Sie bei diesem Seminar erlernen, ist vergleichbar mit Kampfsport. Es ist unsportlich, die Fähigkeit anzuwenden, wenn es auch einen anderen Weg gibt. Sie werden allerdings merken, beim Kampfsport wie bei der Kampfrhetorik, dass Ihnen der Trumpf in der Hinterhan deine gewisse Sicherheit, eine Sozial-Ressource gibt, die Ihr Gegenüber häufig nonverbal registriert und Sie einfacher an Ihr Ziel kommen.
Inhalte
- Schwachpunkte des Anderen erkennen und nutzen
- Der Blickkontakt
- Beeinflussung des ersten Eindrucks
- Herstellung eines Oben-Unten-Verhältnisses
- Unterbrechen
- Killerphrasen, Einsatz und Abwehr
- Manipulation
Referent: RA Prof. Dr. Sierk Straeter
Termin: 26.05.2026 von 10:00 - 17:00 Uhr
Ort: Hotel Restaurant „Haus Große Kettler“, Bahnhofstraße 11, 49196 Bad Laer, www.haus-grosse-kettler.de
Kosten: Die Seminarkosten werden für Mitglieder des Junger BLU vom Jungen BLU übernommen, lediglich die Verpflegungspauschale in Höhe von 58,00 € wird den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Nichtmitglieder des Junger BLU zahlen zusätzlich 150 €.
Enthalten: Seminar und Seminarunterlagen, Kaffee zur Begrüßung, Mittagessen, Kaffeepause nachmittags
Die Kosten für die Verpflegung sowie die Seminarkosten für Teilnehmer, die nicht Mitglied im Junger BLU sind, werden im Nachgang durch den Junger BLU in Rechnung gestellt.
Sie sind, soweit eine Stornierung im Fall einer Nichtteilnahme nicht mehr möglich ist, zur Zahlung der Seminargebühr, sowie evtl. anfallender Kosten für Verpflegung und Übernachtung verpflichtet.
