09.10.2020
Neues zum LKW-Kartell – Informationen des DVR
Im Februar dieses Jahrs hat das LG München eine Klage zum LKW-Kartell abgewiesen. Das Verfahren in Holland läuft weiter und es gibt neue Informationen dazu.
Beim LKW – Kartell informierten wir über zwei wesentliche Klagemöglichkeiten:
Ein Verfahren wurde vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) angeboten. Die BGL verfolgt die Durchsetzung der Kartellansprüche in Deutschland über den Prozessfinanzierer Financialright Claims GmbH (FR) und der Kanzlei Hausfeld. Die Verfahren erfolgen komplett kostenfrei gegen eine Erfolgsprovision von 33% zzgl. USt.
Insgesamt gab es seitens der BLG drei Klageaufrufe, zwei Klagen wurden beim LG München eingereicht, wovon eine entschieden wurde, vgl. Märzausgabe LUaktuell. Ob und wo die dritte Klage eingereicht wird, ist derzeit noch offen.
Das andere Verfahren wurde vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) angeboten. Über Meister Rechtsanwälte aus München wurde eine Klage des Prozessfinanzierers Claims Funding Europe (CFE) in den Niederlanden anvisiert. Diese Klage wurde in den Niederlanden eingereicht durch die RAe Barents Krans. In unserem
Downlaod Center finden Sie weitere Informationen zum dortigen Verfahrensstand, weitergegeben durch den DRV.
Gehen Sie im
Downlaod Center mit Ihren Zugangsdaten für den internen Mitgliederbereichden den Suchbegriff:
LKW-Kartell ein.
Sebastian Persinski
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