18.08.2023

Niedersachsen: Landesregierung unterstützt die Erntearbeiten 2023

In Anbetracht der schwierigen Erntebedingungen konnte der Bundesverband Lohnunternehmen eine deutliche Verbesserung für die Zulassung von lof-Erntemaschinen erreichen, die mit Breit- oder Doppelbereifung bzw. Raupenlaufwerken eine Fahrzeugbreite von mehr als 3,50 m erreichen. 

Eine Vorgabe der maximalen Abmessungen erfolgt seitens des Ministeriums nicht. Diese kann von den regional zuständigen Genehmigungsbehörden im Einzelfall aufgrund der örtlichen Verhältnisse festgelegt werden, um der vorliegenden Ausnahmesituation gerecht zu werden.

Sollten Sie eine entsprechende Ausstattung der Fahrzeuge erwägen, stellen Sie einen Antrag bei der Behörde. Auf das Gutachten zu § 70 StVZO kann die Behörde verzichten und Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zusammen mit der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO anhörungsfrei erteilen.

Die Ausnahmegenehmigungen können für alle Erntemaschinen (Mähdrescher, Häcksler, Roder) beantragt werden, sind aber befristet bis zum Jahresende 2023. Der Erlass aus dem Wirtschaftsministerium liegt den zuständigen Behörden vor.

Dr. Martin Wesenberg

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Dr. Martin Wesenberg

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