05.05.2023

Missbrauch von Social media im Geschäftsleben

Diffamierung über Facebook, WhatsApp und Co. kann auch Lohnunternehmen treffen
In vielen Bereichen des Privat- und Geschäftslebens werden Menschen oder Unternehmen schlecht gemacht, beschimpft, beleidigt, „durch den Kakao gezogen“. Regelmäßig kommen diese Vorfälle in die Öffentlichkeit, wenn Schüler in diffamierender Weise über Mitschüler Unwahrheiten verbreiten bzw. ohne Zustimmung aus deren Privatsphäre berichten. Die Hemmschwelle ist gering und die Konsequenzen werden häufig unterschätzt.
Auch im Geschäftsleben sind Vorfälle bekannt, die ebenfalls einen Straftatbestand erfüllen. Wenn eindeutige Beweise vorliegen, kann und sollte sich der geschädigte Unternehmer juristisch zur Wehr setzen und Kontakt zu seinem Rechtsanwalt aufnehmen. Schneller aber ist, sich gleich an die Polizei zu wenden und einen Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung (StGB §§ 185 – 187) zu stellen. Dadurch wird unmissverständlich deutlich, dass eine „rote Linie“ überschritten wurde.

Geschäftsführer BLU e.V.

Dr. Martin Wesenberg

Portlandstr. 24 | 31515 Wunstorf

05031 51945-25 wesenberg@lu-verband.de