23.10.2023
Konflikte in der Herbstsaison vermeiden
Die Getreideernte ist abgeschlossen, die Mais-, Rüben- und Kartoffelernte steht vor der Tür. Für Lohnunternehmer und Landwirte eine anspruchsvolle Zeit, aber auch für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer ein sensibles Thema.
Insbesondere am Wochenende, an Feiertagen oder zu Nachtzeiten kommt es schnell zu Unmut, wenn auf den Feldern gearbeitet wird und es damit vermehrt zu Lärmund Staubbelästigung kommt. Auch die Verunreinigung öffentlicher Straßen ist oft Anlasspunkt für Unstimmigkeiten.
Regelungen zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen:
Im Arbeitszeitgesetz §10 ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen geregelt. Wenn Arbeiten an Werktagen nicht vorgenommen werden konnten, dürfen laut Absatz 1 Arbeiten an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden. Dafür gibt es definierte Ausnahmen. Unter anderem darf gearbeitet werden, um zu verhindern, dass Naturerzeugnisse oder Rohstoffe verderben. Grundsätzlich gilt also, dass unaufschiebbare Arbeiten zur Befriedigung landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens erlaubt sind. Ansonsten sind Feldarbeiten an Sonn- und Feiertagen untersagt, es sei denn, das entsprechende Bundesland hat gesonderte Feiertagsgesetze.
Nachtruhe:
Gleiches gilt für die Nachtruhe, die für Gewerbebetriebe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr einzuhalten ist. Zum Teil gibt es aber auch hier für einzelne Bundesländer bzw. in bestimmten Situationen Abweichungen und Lockerungen. Diese sollten jedoch nicht ausgereizt werden. Nur was wirklich wichtig ist und dringend erledigt werden muss, kann im Ausnahmefall zu Ruhezeiten gemacht werden. Um dies jedoch zu vermeiden, ist eine Wochenplanung unabdingbar. Auch wenn eine Planung während der Erntezeit schnell überworfen werden kann, weil unvorhergesehene Ereignisse eintreten, sollte es das Ziel sein, den Großteil der anstehenden Arbeiten unter der Woche zu erledigen.
Verunreinigung öffentlicher Straßen
Nach § 32 der StVO müssen verkehrswidrigen Zust.nde durch die Verantwortlichen unverzüglich beseitigt werden und bis dahin ausreichend kenntlich gemacht werden. Verantwortlich für die S.uberung verunreinigter Stra.en ist der Verursacher. Das sind in erster Linie die Fahrer von Ernte- und Transportfahrzeugen. Aber auch der Auftraggeber (Landwirt) kann in die Pflicht genommen werden. Daher sollten Sie vor Erntebeginn klären, wer für eine eventuelle Reinigung verantwortlich ist.
Dies ist am besten schriftlich im Auftrag festzuhalten oder in den Allgemeinen Gesch.ftsbedingungen (AGB) Ihres Lohnunternehmens als entsprechende Klauseln zu notieren. Der BLU bietet Ihnen hierzu passende Mustervorlagen an. https://www.lohnunternehmen.de/download-center/
Ebenso ist gefordert, dass Straßenverschmutzungen möglichst vermieden werden sollen. Dazu gehört, dass Arbeitsgeräte und Reifen vor dem Verlassen des Ackers zu säubern sind. Treten Ladungsverluste auf und wird die Straße durch anhaftende Erde verschmutzt, so kann dies bedeuten, dass die Straße nach jedem Abfuhrgespann zu fegen ist. Ist bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass es zu Straßenverschmutzungen kommt, sollten rechtzeitig die entsprechenden Stellen wie die Straßenmeisterei und die Polizei darüber informiert werden.
Beschilderung
Wichtig ist es außerdem, an die richtige Beschilderung zu denken, sofern sie notwendig ist. Je nach Region und Bundesland sind die Regeln hier unterschiedlich. Das Aufstellen darf eigentlich nur durch geschultes Personal erfolgen. Doch gar keine Schilder aufzustellen ist schlimmer als nicht geeignet dafür zu sein! Informieren Sie sich deshalb bitte und planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
Zum Teil benötigt die Beantragung der Schilder beim Straßenverkehrsamt einiges an Bearbeitungszeit. Selbstkreierte Warnhinweise und Schilder sind aus rechtlicher Sicht nicht bedeutend. Trotzdem kann es sinnvoll sein ein Warndreieck oder ähnliches aufzustellen. Auch dies befreit Sie jedoch nicht von der Pflicht, die betroffenen Stellen unverzüglich zu säubern. Grundsätzlich gilt: Sicherheit geht vor und um die Akzeptanz für landwirtschaftliche Transporte zu erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung die Straßen sauber zu halten!
Rücksicht im Straßenverkehr
Sich im Verkehr und bei Ortsdurchfahrten vernünftig und zuvorkommend zu verhalten ist ein Muss. Dafür sollten vor und während der Ernte alle Mitarbeiter noch einmal darauf hingewiesen werden, sich auch in stressigen Phasen vernünftig und zuvorkommend gegenüber anderen zu verhalten. Denn nur, wenn sich Ihre Mitarbeiter an die Regeln halten, kann auch glaubwürdig mit der Gesellschaft kommuniziert werden. Erst dann kann auch das Umfeld darüber aufgeklärt werden, dass die Fahrer der Maschinen geschulte Fachkräfte sind. Gerne stehen wir als Verband Ihnen dabei zur Seite und lassen Ihnen das entsprechende Material dafür zukommen.
Kommunikation statt Konfrontation
Häufig ist es auch die Unwissenheit der Bevölkerung, die zu Konflikten führt. Suchen Sie aktiv das Gespräch zu Anwohnern, Fahrradfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern und erklären Sie, warum bestimmte Arbeitsschritte jetzt erledigt werden müssen. Insbesondere bei ortsnahen Arbeiten sollten Anwohner zeitnah vor der Arbeitserledigung informiert werden. Es empfiehlt sich auch auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen und bei ungünstigen Wetterlagen, wie zum Beispiel viel Wind, auf gewisse Arbeiten am Ortsrand zu verzichten und zunächst an anderer Stelle weiterzumachen. Gegenseitige Rücksichtnahme zur Erntezeit reduziert Stress und macht für alle Beteiligten die anspruchsvolle Zeit erträglicher.
Insbesondere am Wochenende, an Feiertagen oder zu Nachtzeiten kommt es schnell zu Unmut, wenn auf den Feldern gearbeitet wird und es damit vermehrt zu Lärmund Staubbelästigung kommt. Auch die Verunreinigung öffentlicher Straßen ist oft Anlasspunkt für Unstimmigkeiten.
Regelungen zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen:
Im Arbeitszeitgesetz §10 ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen geregelt. Wenn Arbeiten an Werktagen nicht vorgenommen werden konnten, dürfen laut Absatz 1 Arbeiten an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden. Dafür gibt es definierte Ausnahmen. Unter anderem darf gearbeitet werden, um zu verhindern, dass Naturerzeugnisse oder Rohstoffe verderben. Grundsätzlich gilt also, dass unaufschiebbare Arbeiten zur Befriedigung landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens erlaubt sind. Ansonsten sind Feldarbeiten an Sonn- und Feiertagen untersagt, es sei denn, das entsprechende Bundesland hat gesonderte Feiertagsgesetze.
Nachtruhe:
Gleiches gilt für die Nachtruhe, die für Gewerbebetriebe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr einzuhalten ist. Zum Teil gibt es aber auch hier für einzelne Bundesländer bzw. in bestimmten Situationen Abweichungen und Lockerungen. Diese sollten jedoch nicht ausgereizt werden. Nur was wirklich wichtig ist und dringend erledigt werden muss, kann im Ausnahmefall zu Ruhezeiten gemacht werden. Um dies jedoch zu vermeiden, ist eine Wochenplanung unabdingbar. Auch wenn eine Planung während der Erntezeit schnell überworfen werden kann, weil unvorhergesehene Ereignisse eintreten, sollte es das Ziel sein, den Großteil der anstehenden Arbeiten unter der Woche zu erledigen.
Verunreinigung öffentlicher Straßen
Nach § 32 der StVO müssen verkehrswidrigen Zust.nde durch die Verantwortlichen unverzüglich beseitigt werden und bis dahin ausreichend kenntlich gemacht werden. Verantwortlich für die S.uberung verunreinigter Stra.en ist der Verursacher. Das sind in erster Linie die Fahrer von Ernte- und Transportfahrzeugen. Aber auch der Auftraggeber (Landwirt) kann in die Pflicht genommen werden. Daher sollten Sie vor Erntebeginn klären, wer für eine eventuelle Reinigung verantwortlich ist.
Dies ist am besten schriftlich im Auftrag festzuhalten oder in den Allgemeinen Gesch.ftsbedingungen (AGB) Ihres Lohnunternehmens als entsprechende Klauseln zu notieren. Der BLU bietet Ihnen hierzu passende Mustervorlagen an. https://www.lohnunternehmen.de/download-center/
Ebenso ist gefordert, dass Straßenverschmutzungen möglichst vermieden werden sollen. Dazu gehört, dass Arbeitsgeräte und Reifen vor dem Verlassen des Ackers zu säubern sind. Treten Ladungsverluste auf und wird die Straße durch anhaftende Erde verschmutzt, so kann dies bedeuten, dass die Straße nach jedem Abfuhrgespann zu fegen ist. Ist bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass es zu Straßenverschmutzungen kommt, sollten rechtzeitig die entsprechenden Stellen wie die Straßenmeisterei und die Polizei darüber informiert werden.
Beschilderung
Wichtig ist es außerdem, an die richtige Beschilderung zu denken, sofern sie notwendig ist. Je nach Region und Bundesland sind die Regeln hier unterschiedlich. Das Aufstellen darf eigentlich nur durch geschultes Personal erfolgen. Doch gar keine Schilder aufzustellen ist schlimmer als nicht geeignet dafür zu sein! Informieren Sie sich deshalb bitte und planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
Zum Teil benötigt die Beantragung der Schilder beim Straßenverkehrsamt einiges an Bearbeitungszeit. Selbstkreierte Warnhinweise und Schilder sind aus rechtlicher Sicht nicht bedeutend. Trotzdem kann es sinnvoll sein ein Warndreieck oder ähnliches aufzustellen. Auch dies befreit Sie jedoch nicht von der Pflicht, die betroffenen Stellen unverzüglich zu säubern. Grundsätzlich gilt: Sicherheit geht vor und um die Akzeptanz für landwirtschaftliche Transporte zu erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung die Straßen sauber zu halten!
Rücksicht im Straßenverkehr
Sich im Verkehr und bei Ortsdurchfahrten vernünftig und zuvorkommend zu verhalten ist ein Muss. Dafür sollten vor und während der Ernte alle Mitarbeiter noch einmal darauf hingewiesen werden, sich auch in stressigen Phasen vernünftig und zuvorkommend gegenüber anderen zu verhalten. Denn nur, wenn sich Ihre Mitarbeiter an die Regeln halten, kann auch glaubwürdig mit der Gesellschaft kommuniziert werden. Erst dann kann auch das Umfeld darüber aufgeklärt werden, dass die Fahrer der Maschinen geschulte Fachkräfte sind. Gerne stehen wir als Verband Ihnen dabei zur Seite und lassen Ihnen das entsprechende Material dafür zukommen.
Kommunikation statt Konfrontation
Häufig ist es auch die Unwissenheit der Bevölkerung, die zu Konflikten führt. Suchen Sie aktiv das Gespräch zu Anwohnern, Fahrradfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern und erklären Sie, warum bestimmte Arbeitsschritte jetzt erledigt werden müssen. Insbesondere bei ortsnahen Arbeiten sollten Anwohner zeitnah vor der Arbeitserledigung informiert werden. Es empfiehlt sich auch auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen und bei ungünstigen Wetterlagen, wie zum Beispiel viel Wind, auf gewisse Arbeiten am Ortsrand zu verzichten und zunächst an anderer Stelle weiterzumachen. Gegenseitige Rücksichtnahme zur Erntezeit reduziert Stress und macht für alle Beteiligten die anspruchsvolle Zeit erträglicher.
Ansprechpartner