10.02.2023
KFZ-Steuer für Landwirtschaftsfahrzeuge
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Lohnunternehmer,
der Bundesrechnungshof verlangt von Bundesfinanzministerium, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer im Umfang von rund einer Milliarde Euro zu streichen. Im Agrarbereich könnten dadurch Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger zukünftig ihre KFZ-Steuerbefreiung verlieren und wie andere Wirtschaftsbereiche nach den Kriterien Schadstoffklasse und zulässiges Gesamtgewicht vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.
Der BLU spricht sich deutlich für ein fortgesetzte Befreiung von der KFZ-Steuer und auch für die Gleichbehandlung innerhalb des Agrarsektors aus. Betriebe aus Landwirtschaft und Lohnunternehmen waren immer gleichgestellt und müssen das auch bleiben, damit die Dienstleistungsbetriebe keinen Nachteil im Wettbewerb haben.
Nach der aktuellen KFZ-Steuerbemessung sind für Standardschlepper (120 kW, 12 t zGG) jeweils der Höchststeuersatz (556 € in Schadstoffklasse S 2 und besser, 914 € in Schadstoffklasse S 1) zu bezahlen. Für Anhänger sind dann ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 10 t jährlich 373,24 Euro fällig.
Die Privilegierung verschafft der Landwirtschaft in Abhängigkeit von der Flächenausstattung einen spürbaren Steuervorteil, der nach Schätzungen des BLU zwischen 10 und 50 € pro Hektar Acker- oder Grünland liegen wird. Teuer wird es insbesondere für kleinere Betriebe, weil diese eine Art Grundlast für eine Mindestausstattung an steuerpflichtigen Fahrzeugen tragen müssen. Auf jedem Betrieb gibt es Schlepper und Transportfahrzeuge!
Die landwirtschaftliche Produktion unterliegt einer ausgeprägten Saisonalität. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass Landwirte und Lohnunternehmen die Möglichkeit eines Saisonkennzeichens nutzen werden. Daraus ergibt sich zwangsläufig das Risiko, dass Schlechtwetterperioden die Feldarbeiten in die zulassungsfreie Zeit verschieben können. Der bürokratische Aufwand für die Agrarbetriebe und auch für die Finanzbehörde ist hoch und kritisch zu prüfen. Der Aufwand würde staatsseitig die Steuereinnahmen deutlich reduzieren und die Zielsetzung dieser fiskalischen Maßnahme konterkarieren.
Lohnunternehmer sind wie die landwirtschaftlichen Betriebe auch von einer Streichung der Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge betroffen. Auch Lohnunternehmen droht eine KFZ-Steuerlast von mehreren tausend Euro pro Betrieb, die unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht an die Kunden weitergegeben werden kann. Der Bundesverband Lohnunternehmen erwartet spürbare Einbußen im Betriebsergebnis, auch im zweistelligen Prozentbereich.
Die KFZ-Steuer für lof-Fahrzeuge wird den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen und nachfolgend auch Dienstleistungsbetriebe vor existenzbedrohende Situationen stellen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass mit jeder Betriebsschließung eines Lohnunternehmens wichtige Arbeitsplätze im ländlichen Raum und Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.
Darum ist es wichtig, an der bewährten Steuerbefreiung für die Agrarwirtschaft festzuhalten.
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