27.01.2026

Keine Rechtsgrundlage für Rote Gebiete!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Oktober 2025 die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt. Entsprechend dieses Urteils fehlen auch in allen anderen Bundesländern die Rechtsgrundlagen für die Ausweisung „roter Gebiete“. Diese Gebiete gelten als nitratbelastet und sollten mit zusätzlichen Auflagen, wie Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent und erhöhten Mindestabstände zu Oberflächengewässern bewirtschaftet werden. Nun drohen den Landwirten keine Sanktionen, wenn sie sich nicht an Einschränkungen für den Gewässerschutz in den nitratbelasteten Gebieten halten.

Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die Ausweisung „roter Gebiete“ Eigentum und Berufsfreiheit der betroffenen Landwirte unrechtmäßig beschränkt. Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einem wirksamen Gewässerschutz unter Berücksichtigung nationalem Rechtsa. Die gesetzlichen Grundlagen fehlen den Bundesländern für die Bewirtschaftungsbeschränkungen in „roten Gebieten“.

Seitens der Landwirtschaft wurde lange Kritik an der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie geäußert, weil das Messstellennetz zu weitmaschig ist und wissenschaftlich anerkannten Methoden zur Belastungsermittlung und Verursachergerechtigkeit fehlen.

Selbstverständlich sind die Vorgaben der Düngeverordnung für unbelastete Gebiete einzuhalten:
  • Düngebedarfsermittlung für N- und P-Dünger
  • betriebsbezogene 170 kg N-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel
  • Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden 
  •  Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung.
Die derzeitige Rechtslage um die „roten Gebiete“ verschafft den Akteuren zeitliche Freiräume. Sicher ist aber, dass Deutschland verpflichtet bleibt, die Ziele der Nitratrichtlinie und des Gewässerschutzes einzuhalten und die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen kein Dauerzustand ist. Nun ergibt sich erneut die Chance, eine mit den Anforderungen der Landwirtschaft abgestimmte und von der EU akzeptierte Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie umzusetzen.

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