13.09.2023
Gesetzlicher Mindesturlaub verjährt nur bei ausreichender Wahrnehmung der Hinweispflichten durch den Arbeitgeber
Arbeitsrecht – Urlaub
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 9 AZR 266/20) hat entschieden, dass der Anspruch auf den vierwöchigen gesetzlichen Mindesturlaub einer dreijährigen Verjährungsfrist unterfällt, die aber erst beginnt, wenn der Arbeitgeber seinen urlaubsrechtliche Hinweis- bzw. Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
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