30.09.2025
Erdmandelgras – Herausforderung für Lohnunternehmen
Das aus den Subtropen stammende Erdmandelgras löst insbesondere in Hackfruchtkulturen zunehmend Probleme aus. Das Unkraut kann sich in Kartoffeln, Zuckerrüben oder Mais konkurrenzlos entwickeln. In Deutschland ist vor allem der Norden betroffen, trotzdem besteht landesweit eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber der Problematik. In einigen Regionen haben die Fachbehörden Melde- und Bekämpfungspflichten ausgerufen. Landwirte sollten ihre Felder regelmäßig auf neuen Unkrautbefall überprüfen und Dienstleister entsprechend informieren, um eine Weiterverbreitung auch auf eigenen Flächen zu verhindern.
Erdmandelgras wird durch Bodenbearbeitungs- und Erntetechnik auf den Feldern verbreitet. Im Boden vermehrt sich das Unkraut über die Knöllchen an den Pflanzenwurzeln, oberirdisch über die Blüten (Samenbildung).
Es drohen Ernteeinbußen von bis zu 25 Prozent. In Hackfrüchten ist (noch) kein chemischer Wirkstoff vorhanden, der Erdmandelgras mit voller Durchschlagskraft bekämpft. Im Getreideanbau hingegen hat Erdmandelgras durch den Konkurrenzdruck zu den Kulturpflanzen geringe Entwicklungsmöglichkeiten. Außerdem stehen wirkungsstarke Herbizide zur Verfügung.
Gegenmaßnahmen
Lohnunternehmer sind durch ihre Dienstleitungen bei Bodenbearbeitung, Aussaat und Hackfruchternte unmittelbar von der Problematik betroffen: Anhaftende Erde oder Pflanzenreste können zu einer Verbreitung des Erdmandelgrases beitragen. Das Problemunkraut verbreitet sich rasant, auch in den traditionellen Ackerbauregionen mit starkem Zuckerrüben- und Kartoffelanbau. Hier beobachten die Landwirte sehr argwöhnisch vor allem die Verbreitungsrisiken bei Ernte und Logistik des ZR-Anbaus. Die Zuckerfabriken arbeiten bereits an Strategien, die das Risiko mindern. Naheliegend ist die Ernte betroffener Flächen „en bloc“ und nachfolgendes intensives Waschen der Technik, bevor es auf nicht kontaminierte Flächen geht.
Für Lohnunternehmer ergeben sich aus der Situation verschiedene Aufgaben
Diese Gemengelage macht für den überbetrieblichen Maschineneinsatz eine klare Zuordnung hinsichtlich Herkunft und Haftung sehr schwierig, denn die Mandeln können durch die Landtechnik des Lohnunternehmers, des Landwirts selbst oder durch Organik bzw. andere „natürliche Vehikel“ auf die Fläche gelangen.
Auch wenn nach Schadenseintritt die Fragen nach Ursache, Schadenshöhe und Haftung auch juristisch schwer zu beantworten sein dürften, müssen Landwirt und Lohnunternehmer sehr sensibel und aufmerksam der Problematik gegenüber bleiben. Auseinandersetzungen in dieser Problematik können in jedem Falle das Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunde extrem belasten. Ein intensiver Austausch mit der Offizialberatung und allen anderen Beteiligten ist dringend anzuraten.
Erdmandelgras wird durch Bodenbearbeitungs- und Erntetechnik auf den Feldern verbreitet. Im Boden vermehrt sich das Unkraut über die Knöllchen an den Pflanzenwurzeln, oberirdisch über die Blüten (Samenbildung).
Es drohen Ernteeinbußen von bis zu 25 Prozent. In Hackfrüchten ist (noch) kein chemischer Wirkstoff vorhanden, der Erdmandelgras mit voller Durchschlagskraft bekämpft. Im Getreideanbau hingegen hat Erdmandelgras durch den Konkurrenzdruck zu den Kulturpflanzen geringe Entwicklungsmöglichkeiten. Außerdem stehen wirkungsstarke Herbizide zur Verfügung.
Gegenmaßnahmen
- gute Boden- und Maschinenhygiene, gegebenenfalls nach jeder Maßnahme mit Bodenkontakt
- optimale Pflanzenschutzstrategie
- Gestaltung der Fruchtfolge
Lohnunternehmer sind durch ihre Dienstleitungen bei Bodenbearbeitung, Aussaat und Hackfruchternte unmittelbar von der Problematik betroffen: Anhaftende Erde oder Pflanzenreste können zu einer Verbreitung des Erdmandelgrases beitragen. Das Problemunkraut verbreitet sich rasant, auch in den traditionellen Ackerbauregionen mit starkem Zuckerrüben- und Kartoffelanbau. Hier beobachten die Landwirte sehr argwöhnisch vor allem die Verbreitungsrisiken bei Ernte und Logistik des ZR-Anbaus. Die Zuckerfabriken arbeiten bereits an Strategien, die das Risiko mindern. Naheliegend ist die Ernte betroffener Flächen „en bloc“ und nachfolgendes intensives Waschen der Technik, bevor es auf nicht kontaminierte Flächen geht.
Für Lohnunternehmer ergeben sich aus der Situation verschiedene Aufgaben
- Offene Kommunikation mit den beteiligten Akteuren (Landwirte, Handel / Fabrik)
- Kontrolle und Identifikation des Erdmandelgrases bei der Flächenbearbeitung
- Beitrag zur Feldhygiene (Reinigung, Abläufe bei der Bearbeitung der Kundenaufträge)
- Haftungsbefreiung der Lohnunternehmer
Diese Gemengelage macht für den überbetrieblichen Maschineneinsatz eine klare Zuordnung hinsichtlich Herkunft und Haftung sehr schwierig, denn die Mandeln können durch die Landtechnik des Lohnunternehmers, des Landwirts selbst oder durch Organik bzw. andere „natürliche Vehikel“ auf die Fläche gelangen.
Auch wenn nach Schadenseintritt die Fragen nach Ursache, Schadenshöhe und Haftung auch juristisch schwer zu beantworten sein dürften, müssen Landwirt und Lohnunternehmer sehr sensibel und aufmerksam der Problematik gegenüber bleiben. Auseinandersetzungen in dieser Problematik können in jedem Falle das Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunde extrem belasten. Ein intensiver Austausch mit der Offizialberatung und allen anderen Beteiligten ist dringend anzuraten.
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