13.08.2024
Elektronische Rechnungsstellung ab 2025
Wichtige Änderungen
Ab dem 01. Januar 2025 gelten nur noch Rechnungen in einem strukturierten Format als „elektronische Rechnungen“. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte elektronische Verarbeitung und umfassen beispielsweise X-Rechnungen (auf XML-Basis) und ZUGFeRD. Papierrechnungen und andere elektronisch übermittelte Formate wie PDF-Dokumente erfüllen die Anforderungen dann nicht mehr.
Vorläufiger Anwendungsbereich
Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen betrifft:
Der Gesetzgeber hat folgende Übergangsregelungen beschlossen:
Die Implementierung sollte in enger Zusammenarbeit mit dem Anbieter der Buchhaltungssoftware oder des ERPSystems erfolgen. Es ist entscheidend, die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von XML-Rechnungen oder ZUGFeRD zu schaffen. Die Steuerabteilung und IT müssen eng zusammenarbeiten, um die erforderlichen Prozesse und Verantwortlichkeiten zu etablieren. Gerne hilft Ihnen der VdAW dabei, die Digitalisierung im Rechnungswesen umzusetzen. Melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle!
Save the date!
Termin für das nächste Online-Seminar zum Thema "E-Rechnung" ist der 18. Oktober 2024 um 10 Uhr.
Kosten: 35,- € für Mitglieder des VdAW und des BLU
Inhalt:
Vorläufiger Anwendungsbereich
Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen betrifft:
- B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern
- ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise
Der Gesetzgeber hat folgende Übergangsregelungen beschlossen:
- Ab 01. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
- Januar 2025 bis 31. Dezember 2026: Ausgangsrechnungen können weiterhin als Papierrechnung oder PDF-Dokument erstellt werden. Der Empfänger muss über die Fähigkeit zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen verfügen.
- Januar 2027 bis 31. Dezember 2027: Ausgangsrechnungen dürfen weiterhin als Papierrechnung oder PDF-Dokument erstellt werden, wenn der Vorjahresumsatz des Leistenden unter 800.000 Euro liegt.
- Ab 01. Januar 2028 besteht die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen für alle B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern.
Die Implementierung sollte in enger Zusammenarbeit mit dem Anbieter der Buchhaltungssoftware oder des ERPSystems erfolgen. Es ist entscheidend, die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von XML-Rechnungen oder ZUGFeRD zu schaffen. Die Steuerabteilung und IT müssen eng zusammenarbeiten, um die erforderlichen Prozesse und Verantwortlichkeiten zu etablieren. Gerne hilft Ihnen der VdAW dabei, die Digitalisierung im Rechnungswesen umzusetzen. Melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle!
Save the date!
Termin für das nächste Online-Seminar zum Thema "E-Rechnung" ist der 18. Oktober 2024 um 10 Uhr.
Kosten: 35,- € für Mitglieder des VdAW und des BLU
Inhalt:
- Gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung
- E-Rechnungspflicht ab 2025
- Einführung E-Rechnung
Ansprechpartner