07.10.2024
Blaumachen“ ist kein Kavaliersdelikt
Arbeitsrecht
– Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Missbrauchsverdacht
…, sondern in juristischer Hinsicht schlichtweg ein strafbarer Betrug durch Erschleichen der (unberechtigten) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Hinweis:
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