07.10.2024

Blaumachen“ ist kein Kavaliersdelikt

Arbeitsrecht
– Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Missbrauchsverdacht

…, sondern in juristischer Hinsicht schlichtweg ein strafbarer Betrug durch Erschleichen der (unberechtigten) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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