17.07.2024

ASP in Hessen und Rheinland-Pfalz

In den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz wurden mittlerweile einige positive Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) nachgewiesen, die für landwirtschaftliche Betriebe in den Restriktionszone um die Kadaverfunde deutliche Einschränkungen auslösen. Von den Maßnahmen sind auch Lohnunternehmen betroffen!

In der infizierten Zone
  • gelten Einschränkungen für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, um ein Versprengen der Wildschweine zu vermeiden.
  • ist vor der Ernte die Veterinärbehörde zu informieren bzw. ein entsprechender Antrag zu stellen.
  • wird die Fläche mit einer Drohne mit Wärmebildkamera überflogen. Sind Wildschweine im Bestand sind, darf an diesem Tag nicht geerntet werden. Bei einem Kadaverfund muss schnellstmöglich die zuständige Behörde informiert werden.
  • Bei den Bauernverbänden werden mit Unterstützung der Landesjagdverbände die Vermittlung von Drohnenpiloten an Landwirte in der Restriktionszone koordiniert.
Weitere Informationen im Internet

… für Hessen:
www.landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest
www.hessischerbauernverband.de/unsere-themen/tierhaltung-tierwohl/afrikanische-schweinepest-hessen-55603
www.Drohnen-ASP@HessischerBauernverband.de

… für Rheinland-Pfalz:
https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1
https://www.bwv-rlp.de/asp/
https://ljv-rlp.de/wp-content/uploads/2024/06/Liste-Drohenen-Team-5.pdf

Beachten Sie bitte auch im Internet die Allgemeinverfügungen der Landkreise in den betroffenen Regionen!

Afrikanische Schweinepest
ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekte Übertragungswege durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Maschinen und Kleidung erfolgen. Der Kontakt mit dem Blut infizierter Schweine ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome, mit zumeist tödlichem Verlauf.



ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Auch für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.



Bisher beschränkte sich das Vorkommen der ASP bei Wildschweinen in Deutschland auf Sachsen und Brandenburg entlang der Grenze zu Polen. Durch wirksame Maßnahmen in den betroffenen Gebieten sowie einem Zaun an der Grenze zu Polen konnte die weitere Ausbreitung der ASP Richtung Westen bisher begrenzt werden. Erstmals kam es im Juli 2021 zu einem Eintrag der ASP bei Hausschweinen. Seitdem gab es insgesamt Ausbrüche bei Hausschweinen in Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

Dr. Wesenberg
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Ansprechpartner

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Dr. Martin Wesenberg

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