18.11.2025

Abmahnung erhalten? Und was nun?

Website & Social media
Wenn Unternehmen eine Abmahnung, z.B. wegen der Verletzung von Urheberrechten – etwa an Bildern, Videos oder Texten – erhalten, ist schnelles, aber immer auch ruhiges Handeln entscheidend. Solche Abmahnungen betreffen häufig Inhalte auf Social Media (z. B. YouTube, Instagram, Facebook) oder auf der eigenen Unternehmenswebsite. Der folgende Beitrag erläutert kurz und praxisnah, wie Unternehmen richtig reagieren und zukünftige Risiken vermeiden können.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht & zertifizierter Mediator & Wirtschaftsmediator

Claus Volke

Lehraufträge an Hochschulen in den Bereichen Wettbewerbsrecht, IT-Sicherheit, Datenschutz und KI | Dozent, Referent & Key-Note-Speaker