28.07.2025

Vorschlag der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen -
GAP Reform der EU 2028

Die mittelfristige Finanzierung der EU erfolgt über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der die Ausgabenplanung der EU für jeweils sieben Jahre festlegt. Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2028–2034 sieht ein Budget von knapp 2 Billionen Euro vor, was etwa 1,26 % des durchschnittlichen Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Betroffen davon ist auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU, deren Kommission Mitte Juli dieses Jahres einen Vorschlag vorgelegt hat. 

Die Idee einer gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU existiert seit 1962 und diente der Versorgungssicherheit der Mitgliedsländer. Erreicht werden sollte die durch ein stabiles Einkommen für die produzierenden Landwirte. Wichtiges Instrument war die Stützung von Erzeugerpreisen landwirtschaftlicher Produkte. In der Folge orientierten sich die produzierten Mengen nicht an der Nachfrage, sondern an den vorgebenden Preisen. Dies wiederum verzerrte den Wettbewerb um die knappen Produktionsfaktoren und belasteten den Haushalt der EU. Bekannte Begriffe wie Butterberge und Milchseen waren sinnbildlich.   
   
Chronologie der wichtigsten Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 
1992 – McSharry-Reform
  • Abkehr von Preisstützungen hin zu Direktzahlungen.
  • Einführung von Flächenstilllegungen, Umweltprogrammen und Diversifizierung.
  • Ziel: Reduzierung von Produktionsüberschüssen und Anpassung an Weltmarktpreise.
1999 – Agenda 2000
  • Einführung der Zweisäulenstruktur der GAP:
  • Säule I: Direktzahlungen und Marktmaßnahmen.
  • Säule II: Entwicklung des ländlichen Raums.
  • Betonung von Nachhaltigkeit, Multifunktionalität und Wettbewerbsfähigkeit.
2003 – Midterm Review
  • Einführung der Einheitlichen Betriebsprämie (entkoppelte Direktzahlungen).
  • Einführung von Cross Compliance: Zahlungen sind an Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz gebunden.
2008 – Health Check
  • Anpassung an neue Herausforderungen wie Klimawandel, Wassermanagement und Bioenergie.
  • Vorbereitung auf die nächste Reformperiode.
2014–2020 – Greening-Reform
  • Einführung von Ökologisierungsmaßnahmen („Greening“) bei Direktzahlungen.
  • Förderung von Umweltleistungen durch Landwirte.
  • Stärkere Berücksichtigung von kleineren Betrieben und jungem Nachwuchs.
2021 – GAP-Reform für 2023–2027
  • Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten durch nationale Strategiepläne.
  • Fokus auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.
  • Einführung von 10 gemeinsamen Zielen: Einkommenssicherung, Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung in der Wertschöpfungskette, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Natur- und Landschaftsschutz, Generationswechsel, Lebendige ländliche Räume, Gesundheit und Ernährung, Wissen & Innovation.
Die wichtigsten Änderungen der EU-Agrarreform 2028 – Zusammenfassung
Die EU-Kommission hat das Agrarbudget aufgrund neuer Prioritäten wie Verteidigung, Migration und Ukraine-Hilfe reduziert. Dies sorgt für Unsicherheiten bei Landwirt*innen bezüglich künftiger Förderungen. Hinzu kommen zunehmende gesellschaftliche Erwartungen, dass Agrarförderungen an Umwelt- und Gemeinwohlleistungen geknüpft werden.
  • Abschaffung des Zwei-Säulen-Systems: Die bisherige Aufteilung in Direktzahlungen (erste Säule) und ländliche Entwicklung (zweite Säule) wird aufgehoben. Statt getrennten Fördertöpfen gibt es künftig einen gemeinsamen Fonds.
  • Mehr Verantwortung für Mitgliedstaaten: Die Vergabe der Mittel wird weitgehend von Brüssel an die nationalen Regierungen übertragen. Jedes Land muss eigene Pläne für die Verteilung und Nutzung der Gelder erstellen.
  • Neue Verteilung der Fördermittel: Das bisherige System der Mindeststandards wird durch individuelle nationale Regelungen abgelöst. Insbesondere in Deutschland können Bundesländer gezielt Schwerpunkte setzen, während Großbetriebe mit Kürzungen durch Kappung und Degression rechnen müssen.
  • Wegfall verpflichtender Umweltzweckbindung: Die Zweckbindung von Agrargeldern für Klima- und Umweltschutz entfällt. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wie viel Geld tatsächlich für Öko-Programme, Vertragsnaturschutz oder Umweltleistungen eingesetzt wird. Dies birgt laut Umweltverbänden das Risiko eines Wettbewerbs um die „lockersten“ Umweltstandards.
  • Kritik von Verbänden und Wissenschaft: Landwirtschaftliche Verbände befürchten Wettbewerbsnachteile, Umweltorganisationen warnen vor Rückschritten beim Naturschutz. Wissenschaftler kritisieren, dass die Flächengröße der Betriebe weiterhin ein entscheidendes Förderkriterium bleibt, was nationale Egoismen fördern könnte.
Mögliche Auswirkungen auf die Dienstleistungen von Lohnunternehmen
Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, künftig stärker nach nationalen Interessen bei der Mittelverwendung zu entscheiden, erlaubt kaum eine generelle Einschätzung der Lage für Lohnunternehmen in Europa. Für die Landwirtschaft werden die flächenabhängigen Zahlungen das zentrale Instrument zur Einkommensstützung bleiben. Allerdings unterliegen die Direktzahlungen einer Degression, die ab bestimmten Schwellenwerten reduziert bzw. ab 100.000 Euro gekappt werden.

Kleinere und mittlere Betriebe werden gegenüber größeren Betrieben bevorzugt gefördert. Das wird den Strukturwandel jedoch weder bremsen noch die Kostensituation in der Landwirtschaft verbessern. Im Gegenteil: Das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ wird an Bedingungen geknüpft, die zunächst technisch und hinsichtlich des Know-hows erfüllt werden müssen. Für Dienstleister im ländlichen Raum ergeben sich dadurch Chancen, sich entsprechend zu profilieren.