21.05.2025

Betrugsversuche nehmen deutlich zu

Neue Vorgehensweisen weiter auf dem Vormarsch
Lohnunternehmer müssen sich in ihrem betrieblichen Alltag zunehmend damit auseinandersetzen, nicht Opfer von Betrugsversuchen – vor allem im digitalen Sektor – zu werden.
 
Mündlicher Vertragsschluss am Telefon

Wie bereits mehrfach in der LU aktuell berichtet, ist einer der mittlerweile als gängig zu bezeichnenden Versuche die Aufzeichnung bzw. der Mitschnitt eines Telefongespräches mit dem Ziel, einen mündlichen Vertragsschluss herbeizuführen und auch beweisen zu können.
Hierbei rufen sehr gut geschulte Vertreter Lohnunternehmer an und behaupten z. B., dass ein bestehender Eintrag in einem Gewerberegister erneuert oder ein Eintrag in Google korrigiert werden muss.
Wer daraufhin einer Sprachaufzeichnung am Telefon zustimmt, erhält in der Regel sehr zeitnah eine Rechnung über einen mittleren vierstelligen Eurobetrag für eine nicht vorhandene oder nur sehr beschränkt sinnvolle Gegenleistung.
 
KI-generierte Telefonanrufe
Derzeit ist zudem zu beobachten, dass sowohl die Anzahl der Betrugsversuche deutlich zunimmt als auch die Vorgehensweisen immer stärker variieren.
 
Während z. B. zum letzten Jahreswechsel verstärkt Versuche festzustellen waren, mittels „geklauter“ E-Mail-Adressen Rechnungen zu versenden und Zahlungen einzufordern, warnen Sicherheitsbehörden und -experten derzeit vor einer neuen und besonders besorgniserregenden Betrugsmasche.
Hierbei nutzen die Täter die Künstliche Intelligenz (KI), um Stimmen realer und dem Betrugsopfer nahestehender Personen täuschend echt zu imitieren. Dies gelingt den Tätern mit Hilfe nur weniger Sekunden Audiomaterials wie z. B. von Sprachaufnahmen oder aus sozialen Netzwerken.
Anschließend nehmen Sie – nicht selten unter dem Vorwand eines plötzlichen Notfalls – telefonisch mit dem Betrugsopfer Kontakt auf, um dieses zu einer schnellen Geldüberweisung oder der Herausgabe von sensiblen Daten zu bewegen.
 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auch betroffen
Aktuell versenden Betrüger E-Mails – seit dem 15.04.2025 auch in Form von Briefen – mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) – auch an Lohnunternehmer (die ja Mitglied in der SVLFG sind).
In den Schreiben verweisen die Betrüger auf ein „Schreiben der DGUV zur Einführung eines Präventionsmodells 2025“ und eine angeblich damit verbundene Pflicht zur Teilnahme daran. Zugleich wird der Empfänger unverzüglich zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an dem Präventionsmodell aufgefordert. Auch hierbei handelt es sich um reine Betrugsversuche.
 
Fazit:
Die drei dargestellten Vorgehensweisen sind nur die „Spitze des Eisbergs“. Insgesamt gibt es mittlerweile eine so große Anzahl an unterschiedlichen Vorgehensweisen, dass deren vollständige Darstellung hier aus Platzgründen gar nicht möglich ist.
 
Sensibilisieren Sie daher Ihre Mitarbeiter – vor allem die, die regelmäßig Geschäftskontakte nach außen haben – über die hier dargestellte Problematik und entwickeln Sie ein einheitliches und transparentes betriebliches Konzept, wie auf Betrugsversuche zu reagieren ist.
Sicher sollte dabei sein, dass Sprachaufzeichnungen am Telefon keinesfalls zugestimmt und das Telefongespräch in einem solchen Fall sofort beendet werden sollte. Zudem sollten Sie bei Zweifeln den Gehalt der Ihnen gestellten Anfrage über einen zweiten Kommunikationsweg überprüfen (z. B. mittels eines Telefonanrufes).
 
Im Bereich der Digitalisierung ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihre „Abwehrsoftware“ stets auf dem neuesten Stand ist. Ansonsten kann Ihnen ein Mitverschulden zur Last gelegt werden, so dass Sie dann auch eine Mithaftung für einen etwaig eingetretenen Schaden treffen kann.
 
In jedem Fall sollten Sie bei Betrugsversuchen unbedingt die Polizei informieren und eine Strafanzeige erstatten.
Bei digitalen Betrugsversuchen sollten Sie zudem schnellstmöglich die jeweilige Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Ihrem Bundesland informieren und deren Hilfe in Anspruch nehmen.

Pirko Renftel, Stand: 28.04.2025