12.03.2024
Neues zum LKW-Kartell
EuGH hat Scanias Klage abgewiesen – eine letzte Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen?
Im Juli 2016 verhängte die EU-Kommission Bußgelder gegen Teilnehmer des LKW-Kartells. Mitglieder des Kartells waren MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und Scania. Das Kartell dauerte von 1997-2011. MAN war Kronzeuge und erhielt deshalb keine Geldbuße. Die Hersteller räumten überwiegend eine Beteiligung ein. Eine Ausnahme stellte Scania dar, da sich dieser Hersteller nicht zum Kartell bekannt hat. In der Folge gab es noch weitere Ermittlungen seitens der EU-Kommission, die in einem Bußgeld gegen Scania endeten. Scania wehrte sich gerichtlich gegen das Bußgeld. Nunmehr hat der EuGH die Millionen-Geldbuße gegen Scania bestätigt.
Generell schienen alle Ansprüche gegen das LKW-Kartell verjährt. Da Scania allerdings Teilnehmer des Kartells war, wäre eine Klage nunmehr gegen Scania möglich. Der Prozess hemmte die Verjährung. Im Rahmen einer Gesamtschuldnerschaft käme somit eine Klage auch für LKW der anderen Marken gegen Scania in Betracht. Über die Klageverfahren hatten wir mehrfach informiert.
Die BGL bietet hierzu eine neue Klagemöglichkeit an. Beachten Sie dazu das an uns gerichtete Schreiben der BGL und die Informationsveranstaltung dazu:
Informationsveranstaltung:
Um interessierten Unternehmen das Vorgehen näher zu erläutern, bietet der BGL gemeinsam mit Truck ReClaim am 14.3., 20.3. und 21.3., jeweils um 14 Uhr, ein Webinar an. Unternehmen können sich hierfür unter folgendem Link registrieren: register.gotowebinar.com
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle
Neues zu den LKW-Kartell Verfahren
Im Juli 2016 verhängte die EU-Kommission Bußgelder gegen Teilnehmer des LKW-Kartells. Mitglieder des Kartells waren MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und Scania. Das Kartell dauerte von 1997-2011. MAN war Kronzeuge und erhielt deshalb keine Geldbuße. Die Hersteller räumten überwiegend eine Beteiligung ein. Eine Ausnahme stellte Scania dar, da sich dieser Hersteller nicht zum Kartell bekannt hat. In der Folge gab es noch weitere Ermittlungen seitens der EU-Kommission, die in einem Bußgeld gegen Scania endeten. Scania wehrte sich gerichtlich gegen das Bußgeld. Nunmehr hat der EuGH die Millionen-Geldbuße gegen Scania bestätigt.
Generell schienen alle Ansprüche gegen das LKW-Kartell verjährt. Da Scania allerdings Teilnehmer des Kartells war, wäre eine Klage nunmehr gegen Scania möglich. Der Prozess hemmte die Verjährung. Im Rahmen einer Gesamtschuldnerschaft käme somit eine Klage auch für LKW der anderen Marken gegen Scania in Betracht. Über die Klageverfahren hatten wir mehrfach informiert.
Die BGL bietet hierzu eine neue Klagemöglichkeit an. Beachten Sie dazu das an uns gerichtete Schreiben der BGL und die Informationsveranstaltung dazu:
Informationsveranstaltung:
Um interessierten Unternehmen das Vorgehen näher zu erläutern, bietet der BGL gemeinsam mit Truck ReClaim am 14.3., 20.3. und 21.3., jeweils um 14 Uhr, ein Webinar an. Unternehmen können sich hierfür unter folgendem Link registrieren: register.gotowebinar.com
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Geschäftsstelle
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