01.12.2023

Hinweisgeberschutzgesetz – LU-Service bietet interne Meldestelle für Mitglieder an

Seitens der Mitglieder in unserem Verband wurden wir vermehrt auf die Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz angesprochen, die von Betrieben mit 50 bis 250 Mitarbeitern einzurichten sind. Betroffene Unternehmen müssen keine eigene Meldestelle einrichten, sondern haben die Möglichkeit diese als eine kostenpflichtige Dienstleistung der LU Service GmbH in Anspruch zu nehmen. So besteht für die Mitgliedsunternehmen nicht nur die Chance verpflichtende Aufwendungen zu vermeiden, sondern auch die Branchenexpertise der verbandsnahen Einrichtung zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.