Das Transparenzregister dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Register ist seit 27.12.2017 einsehbar.
Über das Transparenzregister soll die tatsächlich wirtschaftlich berechtigte Person ermitteltbar und einsehbar sein. Die Daten sind bei Veränderungen zu aktualisieren. Wirtschaftlich berechtigt ist die (natürliche) Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht.
Die Eintragung hat zu erfolgen bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften.
Zum Inhalt der Meldepflicht des Transparenzregisters gehören:
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Vor- und Nachname, - Geburtsdatum, - Wohnort, Wohnsitzland,
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Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses - Staatsangehörigkeiten
Bisher galt das Transparenzregister als Auffangregister. Unternehmen, die in einem sonstigen Register standen (z.B. Handelsregister), konnten auf eine Eintragung verzichten, wenn die Eintragung den wirtschaftlich Berechtigten auswies.
Eintragungspflicht für alle mit Übergangsfristen
Seit dem 01.08.2021 hat sich das Transparenzregister zum Vollregister entwickelt. Dies bedeutet, dass nunmehr auch alle anderen juristischen Personen und eingetragene Personengesellschaften sich in das Transparenzregister eintragen müssen. Folgende Übergangsfristen gelten:
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AG, KG auf Aktien bis 31.03.2022.
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GmbH/UG, Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften bis 31.06.2022.
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Alle anderen, wie Stiftung des Privatrechts, KG, OHG, GmbH und Co. KG nur, wenn Daten aus Register einsehbar waren (=wirtschaftlich Berechtigter enthalten), dann bis 31.12.2022.
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Ansonsten sofort (insb. KG und die KG bei der GmbH und Co. KG; - Meldepflicht bestand schon!
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Eingetragene Vereine (automatische Meldung vom VR) – Eintragung prüfen.
Wir empfehlen allen Lohnunternehmen die Eintragung schnellstmöglich durchzuführen. Insbesondere die Unklarheit bei den KG bzw. GmbH und Co. KG sollten vermieden werden. Andernfalls drohen erhebliche Bußgelder.
Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind lediglich Lohnunternehmen als Einzelunternehmen und GbR.
Die Register Eintragung ist kostenfrei, doch es fallen einmal jährlich Registerführungskosten an. Vorsicht vor Rechnungen falscher Register. Die registerführende Stelle des Transparenzregisters als Beliehener des Bundesministeriums der Finanzen ist der „Bundesanzeiger Verlag GmbH“.
Wenn Sie Hilfe bei der Eintragung benötigen, wenden Sie sich an die Rechtsberatung des Verbandes.
Sebastian Persinski