Wegen anstehender Versorgungsengpässe auf den Agrarmärkten wird intensiv über die Zweckmäßigkeit von ökologischen Verpflichtungen im Ackerbau durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Die
EU-Kommission hat beschlossen, den Mitgliedsstaaten befristete Ausnahmen bei Regelungen zu den GLÖZ-Standards (Guter Landwirtschaftlicher Ökologischer Zustand) zu geben. Dabei stehen die Stilllegungsverpflichtungen (4% der Ackerfläche - GLÖZ 8) und Fruchtwechselregelungen (Stoppelweizen - GLÖZ 7) im besonderen Interesse. Diesbezüglich gibt es für Deutschland noch kleine Entscheidung (Stand 1. August 2022). Die Mehrheit der
Bundesländer hat sich in einer Agrarministerkonferenz Ende Juli 2022 für eine Übernahme der genannten Ausnahmen ausgesprochen.
Dr. Wesenberg