Denken Sie daran, dass Ihr Unternehmen im Transparenzregister eingetragen werden muss.
Seit dem 01.08.2021 hat sich das Transparenzregister zum Vollregister entwickelt. Dies bedeutet, dass nunmehr auch alle anderen juristischen Personen und eingetragene Personengesellschaften sich in das Transparenzregister eintragen müssen. Folgende Übergangsfristen gelten:
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AG, KG auf Aktien bis 31.03.2022.
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GmbH/UG, Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften bis 31.06.2022.
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Alle anderen, wie Stiftung des Privatrechts, KG, OHG, GmbH und Co. KG nur, wenn Daten aus Register einsehbar waren (=wirtschaftlich Berechtigter enthalten), dann bis 31.12.2022.
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Ansonsten sofort (insb. KG und die KG bei der GmbH und Co. KG; - Meldepflicht bestand schon!
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Eingetragene Vereine (automatische Meldung vom VR) – Eintragung prüfen.
Wir empfehlen allen Lohnunternehmen die Eintragung schnellstmöglich durchzuführen. Insbesondere die Unklarheit bei den KG bzw. GmbH und Co. KG sollten vermieden werden. Andernfalls drohen erhebliche Bußgelder.
Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind lediglich Lohnunternehmen als Einzelunternehmen und GbR.
Sollten Sie Hilfe bei der Eintragung benötigen, melden Sie sich bitte beim Verband, wir unterstützen Sie direkt bei der Eintragung!
Sebastian Persinski