Beruf & Bildung
29.09.2022

Arbeitsrecht – neue BLU-Mustervorlagen:

Wichtig! Ab jetzt nur noch die neuen Arbeitsvertragsmuster nutzen!
In den letzten zwei Ausgaben der LU aktuell (Ausgabe 08/2022 und Ausgabe 09/2022, jeweils Seiten 6-7) sowie mit Rundmail an alle Mitglieder vom 1. August 2022 (auch als BLU-Newsletter am gleichen Tag versendet) haben wir über die weitreichenden Auswirkungen der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie in deutsches Recht mit Wirkung zum 1. August 2022 berichtet.
 
Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass die BLU-Musterarbeitsverträge aufgrund der neuen Rechtslage sowie weiterer rechtlicher Änderungen umfassend überarbeitet werden müssen.
 
Diese Überarbeitung ist nunmehr abgeschlossen und betrifft die Mustervorlagen
 
  • Muster unbefristeter Arbeitsvertrag.
  • Muster befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund.
  • Muster Niederschrift nach dem NachWG (Nachweisgesetz).
  • Muster kurzfristige Beschäftigung („70 Tage / 3 Monate“).
  • Muster Minijob mit Arbeitszeitkonto („520,- €-Job“).
  • Muster Minijob ohne Arbeitszeitkonto („520,- €-Job).
Die „neuen“ Mustervorlagen stehen Ihnen seit dem 27.09.2022 im Download-Bereich der BLU-Homepage zur Verfügung (jeweils als word- und pdf-Datei) und können natürlich auch in der BLU-Geschäftsstelle nachgefragt werden.
 
Bei Unklarheiten im Umgang mit den Mustern empfiehlt sich die Inanspruchnahme der Rechtsberatung des BLU.
 
Nutzen Sie bitte ab jetzt in Ihrem eigenen Interesse nur noch die „neuen“ Mustervorlagen, die seit dem 27.09.2022 auf der BLU-Homepage im Mitgliederbereich vorhanden sind!
 
Die neue Rechtslage gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, die seit dem 1. August 2022 begonnen haben oder beginnen.
 
Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie die generell neue Regelung zu den Ausschlussfristen, die in allen Arbeitsvertragsmustern enthalten ist.
Diese sollten Sie auch für bereits vor dem 1. August 2022 bestehende Arbeitsverhältnisse – z. B. als Zusatzvereinbarung zu einem bestehenden Arbeitsvertrag – nachträglich vereinbaren, da die alte Regelung zu den Ausschlussfristen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam ist und damit keine Wirkung entfaltet.

Pirko Renftel, Stand: 29.09.2022

Ihr Ansprechpartner

Rechtsreferent und Ansprechpartner für NRW, RP/S
Pirko Renftel
Telefon: 05031 51945-22

Mobil: 0151 225 575 55

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