Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Lohnunternehmer,
die 2. Runde „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ wird eröffnet. Auch Lohnunternehmen können einen Zuschuss für Landtechnik erhalten. Förderfähig sind nur Neumaschinen, die eine umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft ermöglichen und in der entsprechenden Liste der Rentenbank aufgeführt werden. Die Förderung beträgt für Lohnunternehmen 20 %, bei größeren Betrieben (über 10 Mio. € Umsatz / 49 MA) nur noch 10 %.
Gefördert werden Maschinen zur präzisen und bedarfsgerechten Ausbringung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln, Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung, bauliche Anlagen zur Erweiterung emissionsarmer Lagerkapazität von Düngern und Kleinanlagen zur Gülleseparierung. Beachten Sie bitte die zwischenzeitlich erfolgte Erweiterung der Förderung in den Bereichen Pflanzenschutztechnik und Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung.
Die 2. Tranche im Investitionsprogramm Landwirtschaft wird durch eine
Registrierung bis zum 21. April 2021 im Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingeleitet.
Es folgt das
Interessenbekundungsverfahren ab dem 23. April bis zum 30. April 2021, in dem der Antragsteller seine Investitionspläne darstellt. Die Rentenbank nimmt anschließend eine Reihung der Anträge durch Losverfahren vor. In dieser Reihenfolge werden die Einladungen zur Antragstellung ab dem
6. Mai 2021 an die Landwirte, Lohnunternehmen, usw. versendet. Erst nach diesem positiven Signal sind Angebote für das Investitionsvorhaben in Landtechnik oder Baumaßnahmen einzuholen. Diese Vorgehensweise wird soll einen fairen Zugang zu den Mitteln zulassen. Fragen beantwortet die Landwirtschaftlichen Rentenbank unter https://www.rentenbank.de/ oder unter der Service-Nummer 069/710 499 41.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise der Rentenbank.
Dr. Martin Wesenberg
Programminformation der Landwirtschaftlichen Rentenbank – Nr. 4 / 2021
Interessenbekundungsverfahren und Antragstellung im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der neuen Antragsrunde im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ ist ein „Interessenbekundungsverfahren“ vorgeschaltet. Folgender Ablauf ist dafür vorgesehen:
1. Bisher noch nicht registrierte Interessenten können sich noch bis zum 21. April 2021 um 18:00 Uhr unter
https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung registrieren. Alle bisherigen Registrierungen bleiben gültig.
2. Am 23. April 2021 startet das „Interessenbekundungsverfahren“. Alle im Onlineportal vollständig registrierten Nutzer laden wir per E-Mail dazu ein. Wir nutzen hierfür die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. In der E-Mail erläutern wir das online stattfindende Verfahren. Abgefragt werden Angaben zum Antragsteller und zum antragstellenden Unternehmen (rechtsverbindlicher Unternehmensname, Anschrift etc.). Darüber hinaus sind Angaben zur geplanten Investitionssumme für das Jahr 2021 (unterteilt in die Kategorien Maschinen, Separierung und bauliche Anlagen) erforderlich. Diese Angaben sind für die spätere Antragstellung verbindlich. Die Angaben zu Investitionen in 2022 und den Folgejahren sind rein informatorisch. Jedes Unternehmen darf nur eine Interessenbekundung abgeben. Mehrfache Einreichungen sind unzulässig und werden gelöscht.
3. Die Interessenbekundung endet am 30. April 2021 um 23:59 Uhr. Anschließend erfolgt per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen. Die Reihung erfolgt innerhalb der drei Kategorien Maschinen, Separation und bauliche Anlagen.
4. Entsprechend dieser Reihenfolge versenden wir ab dem 6. Mai 2021 die Einladungen zur Antragstellung im Onlineportal der Rentenbank per Post. Sofern das Interesse für mehrere Kategorien bekundet wird, sind mehrere Einladungsschreiben möglich. Eine kategorienübergreifende Antragstellung ist nicht gestattet. Die Einladungen erfolgen nach der Reihung so lange, bis die verfügbaren Haushaltsmittel für dieses Interessenbekundungsverfahren erschöpft sind. In den kommenden Jahren wird es ein weitere Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für die dann neu verfügbaren Haushaltsmittel geben. Hier können alle, die keine Einladung zur Antragstellung erhalten haben, erneut ihr Interesse bekunden.
5. Nur wer eine Einladung zur Antragstellung erhält, darf einen Antrag in der aufgeführten Kategorie im Onlineportal der Rentenbank stellen. Angebote müssen erst nach Erhalt der Einladung zur Antragsstellung eingeholt werden. Sie bilden die Grundlage des Antrags. Erst jetzt ist der Fördergegenstand aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Positivliste konkret zu benennen und die Investitionssumme gemäß des wirtschaftlichsten Angebots anzugeben.
6. Ab Datum der Einladung haben die Antragsteller 30 Tage Zeit, ihren Antrag im Onlineportal fertigzustellen und auszudrucken. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Antragstellung bei der Hausbank einzureichen.
7. Anschließend ist mit der Hausbank über die konkrete Finanzierung zu sprechen. Der Darlehensbetrag muss mindestens 60 % der förderfähigen Kosten betragen. Ein Erstgespräch über die Finanzierung sollte schon vor Antragstellung geführt werden.
8. Ist dies erfolgt, sind Zuschussantrag und Darlehensantrag innerhalb von zwei Monaten (nach Abschluss des Zuschussantrags im Onlineportal) zusammen über die Hausbank bei der Rentenbank einzureichen. Erst dann gilt der Antrag als gestellt.
Details zum Verfahren finden Sie wie gewohnt unter
https://www.rentenbank.de/. Ihre Fragen beantworten wir gerne unter unserer Service-Nummer 069/710 499 41.
Landwirtschaftliche Rentenbank