Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 08.01.2021 eine Förderrichtlinie für das Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t veröffentlicht. Danach können natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, also auch Unternehmen, eine Förderung in Höhe von bis zu 15.000,- € pro Austausch eines alten für ein neues schweres Nutzfahrzeug beantragen und erhalten.
Ziel des Förderungsprogramms ist einerseits die Schaffung eines Wirtschaftsimpulses zugunsten der Produktion und Zulassung neuer schwerer Nutzfahrzeuge sowie andererseits die damit einhergehende spürbare und anhaltende Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus in Deutschland.
Förderungsberechtigt ist danach, wer Bestandsfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 oder N3 verschrotten lässt, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V oder schlechter betrieben werden, und dafür ein Neufahrzeug entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI anschafft.
Dabei muss das Neufahrzeug über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen und – sofern es sich um ein Nutzfahrzeug der Schadstoffklasse VI handelt – zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein.
Zudem wird die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologien gefördert, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.
Weitere detaillierte Informationen wie z. B. zum Umfang der jeweiligen Förderung bei den einzelnen Schadstoffklassen (hinsichtlich der Lkw, die verschrottet werden), zur Frist und zum Nachweis der Verschrottung, zur Neuanschaffung der Lkw sowie zum Antrag auf Förderung sollen laut Angabe des zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)
ab dem 15.01.2021 auf der Homepage des BAG unter
www.bag.bund.de zur Verfügung stehen.
Auch die Antragsformulare sollen ab diesem Datum von dieser Homepage heruntergeladen und ausgefüllt werden können.
Die Einreichung des Antrags ist dann ausschließlich in elektronischer Form beim BAG über das eService-Portal http://antrag-gbbmvi.bund.de ab dem 26.01.2021 um 9:00 Uhr möglich.
Wer weitergehende Fragen zu dieser Förderung hat, dem steht neben den Informationen auf der oben genannten Homepage des BAG die Info-Hotline des BAG unter der Telefonnummer 0221-5776-2699 (9:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr, letzterer Zeitraum nicht freitags) oder die E-Mail:
zur Verfügung.
Pirko Renftel