Beruf & Bildung
15.11.2021

LKW Kartell

DRV-Verfahren:
Im DRV-Verfahren hat das Bezirksgericht in Amsterdam am 12. Mai entschieden, dass Gebrauchte LKW nicht von der Entscheidung der EU-Kommission über das LKW-Kartell betroffen sind. Leichte LKW und Sonderfahrzeuge sind jedoch erfasst. Ferner könnten Kartellschäden auch nach dem Ende der Kartellverstöße entstanden sein (sog. Nachwirkungszeitraum).

Die Beklagten können zudem keine Tatsachen bestreiten, die sie im Kommissionsverfahren zuvor selbst eingeräumt haben. Das Gericht geht von einer Bindungswirkung des gesamten Inhalts der Kommissionsentscheidung aus; dies beinhaltet die Feststellung, dass es das Ziel der Absprachen war, die Verkaufspreise zu erhöhen. Die Absprachen seien von den Kartellantinnen auch umgesetzt worden.

Für das Gericht sind sämtliche LKW (ggf. im Nachwirkungszeitraum) unabhängig von der Art und Quelle der Beschaffung betroffen. Nach Einschätzung des Gerichts sei die Koordinierung der Listenpreise potenziell geeignet gewesen, um auf dem gesamten Markt ein höheres Preisniveau zu erzielen. Besondere Absprachen beim Händler u.ä. sind unwesentlich.

Es wurden auch Urteile anderer Verfahren berücksichtigt. Wichtig sei vor allen Dingen eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge und Unterlagen zu den LKW.

In einer Anhörung im März 2022 sollen die weiteren Schritte erörtert werden.

Nähere Informationen könne Sie bei uns anfordern.
 
BGL-Verfahren:
Financialright Claims GmbH schreibt die Zedenten an, einen Vertragszusatz zu unterzeichnen. Was konkret damit bezweckt wird, ist uns noch unklar, doch betrifft ein uns vorliegender Vertragszusatz auch die Vergütungsvereinbarung. In einem solchen Fall hat der Vertragszusatz keine reine Klarstellungsfunktion, sondern geht darüber hinaus.

Wir empfehlen Mitgliedern, die sich an einem LKW-Kartellverfahren beteiligen dringend, sich stets bei Informationen, Änderungen und Hinweisen der Prozessführer, bei uns zu melden. Ohne rechtliche Überprüfung können wir keine Unterzeichnung von Änderungen am Vertragstext oder ähnliche Maßnahmen empfehlen.

Sebastian Persinski

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Rechtsreferent und Ansprechpartner für NDS, Hessen
Sebastian Persinski
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