In der Rechtsberatung des BLU fällt in der jüngsten Vergangenheit auf, dass die Kontrollintensität durch Polizei und BAG aktuell kontinuierlich zunimmt.
So werden z. B. Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen
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hinsichtlich einer etwaigen Überladung durch Wiegen oder auf die rechtlich einwandfreie Ladungssicherung,
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auf den rechtmäßigen Einsatz der Fahrerkarte,
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auf das Mitführen aller erforderlichen Erlaubnisse (Führerschein, GüKG-Erlaubnis, Überbreitengenehmigung usw.) oder
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auf den technisch rechtmäßigen Zustand sowie das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr hin überprüft.
Aber auch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lärmbelästigung, Straßenverschmutzung oder Verstößen gegen die Nachtruhe ist vermehrt zu beobachten.
Bei der Analyse einzelner Kontrollvorgänge ist dabei zudem festzustellen, dass einige Beamte offenbar speziell für den Bereich der Landwirtschaft geschult worden sind und dass staatsseitig zukünftig allgemein mehr Kontrollen in diesem Bereich beabsichtigt sind.
Es liegt der Verdacht nahe, dass seitens des Staates versucht wird, die coronabedingten Mehrausgaben auf diese Art zumindest teilweise „kompensieren“ zu wollen.
Fazit / Empfehlung:
Achten Sie vermehrt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor allem im Bereich des Straßenverkehrsrechts und informieren Sie Ihre Mitarbeiter bzw. weisen diese entsprechend an, um missliebige und kostenintensive Konsequenzen zu vermeiden.
Pirko Renftel, Stand: 03.06.2021