Auch in diesem Jahr rückt der erste Schnitt von Grünland und Energiepflanzen in greifbare Nähe. Und wie in jedem Jahr sollten Sie Vorkehrungen treffen, um u.a. Wildtiere zu schützen. Die Mäharbeiten der Landwirte und Lohnunternehmer kollidieren dabei mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere.
Niederwild und Vögel nutzen Grünlandbestände, um ihre Jungtiere geschützt großzuziehen. Geschützt sind diese jedoch nur so lange, bis der Bestand gemäht werden soll. Insbesondere der Schutz von Rehkitzen wird auch in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Die Kitze werden im hohen Gras abgelegt und durch die angeborene Schutzstrategie „Liegen und Ducken“ laufen die Tiere auch bei Gefahr nicht davon. Entsprechend muss vor der Mahd dafür gesorgt werden, dass der Mähtod von Jungtieren möglichst verhindert wird. Das Unterbleiben von Maßnahmen zum Schutz oder zur Rettung der Tiere kann nach dem Tierschutzgesetz zu empfindlichen Strafen führen.
§ 17 Tierschutzgesetz
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
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aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
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änger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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Grundsätzlich ist der Jäger zur Hege des Wildes verpflichtet. Die Hege beinhaltet, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Dennoch ist derjenige, der den Tod des Wildes verursacht hat, zunächst dafür verantwortlich. Der Jagdpächter muss seiner Hegepflicht nachkommen können. Heißt: Wird dem Jagdpächter nicht die Möglichkeit gegeben, Felder und Wiesen vor der Mahd abzusuchen oder Maßnahmen zum Tierschutz durchzuführen, werden Sie – auch als Lohnunternehmer – zur Verantwortung gezogen.
Es gibt rechtliche Fälle, in denen sowohl Landwirte also auch Lohnunternehmer zu Strafen verurteilt wurden. Lassen sie sich also als Dienstleister immer bestätigen, dass es eine Absprache mit dem Jagdpächter gibt und Vorsorgemaßnahmen stattgefunden haben.
Vorsorgemaßnahmen können sein:
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Absuchen der Flächen
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Verwendung von Wärmesensoren
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Aufhängen von Knistertüten oder Flatterbändern am Tag vor der Mahd
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Beschallung der Flächen mit Musik/Stimmen/Geräuschen am Tag vor der Mahd
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Verwendung von Drohen mit Wärmebild/Infrarot-Technik
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Mähweise dem Tierverhalten anpassen (von Innen nach Außen mähen, um Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten)
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Schnitthöhe auf 15 bis 20 Zentimeter begrenzen
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Akustische Wildretter am Mähwerk
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Hinweis: Wir werden Ihnen in Kürze auch ein Merkblatt zu dieser Thematik zur Verfügung stellen. Das Merkblatt kann Ihnen und Ihren Kunden helfen im Voraus alle Vorkehrungen zu treffen, um den Mähtod zu vermeiden.
Jasmin Nühs