Beruf & Bildung
31.03.2021

Corona News

Impfstrategie und Ausgangsbeschränkungen
Die Bundesregierung verfolgt zur kurzfristen Entspannung der Corona-Situation eine Teststrategie. Zunächst werden Tests in Schulen durchgeführt. Anschließend Tests für Bürgerinnen und Bürger und in der dritten Säule Tests für Beschäftigte, für die eine Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend ist. Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.

Unternehmen sollen demnach als gesamtgesellschaftlichen Beitrag im Interesse eines umfassenden Infektionsschutzes ihren in Präsenz tätigen Mitarbeitern wöchentlich einen kostenfreien Corona-Selbsttest anbieten.

Eine entsprechende Testpflicht gibt es bisher nur in Sachsen. Dort erfasst die Testmöglichkeit Mitarbeiter, die Präsenzpflicht und Kundenkontakt haben. Unklar ist, ob das Testangebot auch verpflichtend ist, wenn die Mitarbeiter ausschließlich isoliert tätig sind, z.B. im Betrieb nur das Einsatzfahrzeug abholen oder allein in der Werkstatt arbeiten. Denken Sie an dieser Stelle an unsere Information zur Vermeidung von Corona im Betrieb.

Unabhängig davon haben einige Lohnunternehmen bereits eine Testpflicht angeordnet und bieten die Tests ihren Mitarbeitern freiwillig an. Eine Kostenerstattung durch den Staat ist bislang nicht vorgesehen.

Ausgangsbeschränkungen
In Landkreisen, Regionen und Städten, in denen die Inzidenzwerte über einen längeren Zeitraum über 100 liegen, haben die Gemeinden Einschränkungen einzuführen, um das Infektionsgeschehen zu senken. Dazu gehören Mobilitäts- und Ausgangsbeschränkungen.

Bei den bisherigen Ausgangssperren galten als triftige Gründe zum Verlassen des Wohnsitzes:
  • Ausübung beruflicher Tätigkeit, die zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss,
  • Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr,
  • dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger,
  • Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren oder
  • zur Begleitung Sterbender.
Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden sind die gewichtigen Gründe glaubhaft zu machen. Ähnliches dürfte für bei Einschränkungen des Bewegungsradius gelten. Dazu haben wir Ihnen ein Muster erstellt. – Mustererklärung Ausgangssperre / KritisV

Für forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Kommunalarbeiten und Winterdienst ist auf die Erforderlichkeit und Unaufschiebbarkeit der Tätigkeit im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge ergänzend hinzuweisen. Eine Bestätigung des Auftraggebers könnte beigefügt werden.

Wir versuchen Sie stets auf den aktuellen Stand zu halten. Beachten Sie dennoch die Hinweise zu Corona auf den Webseiten der Länder und Ihrer Landkreise/Gemeinden. Trotz allem wünscht Ihnen die Geschäftsstelle Frohe Ostern.

Sebastian Persinski (Stand: 31.03.2021)

Ihr Ansprechpartner

Rechtsreferent und Ansprechpartner für NDS, Hessen
Sebastian Persinski
Telefon: 05031 51945-15
Mobil: 0151 619 886 35

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