Liebe Mitglieder,
aufgrund der sich ständig verändernden Umstände und Regelungen zum Thema Corona ist es uns nicht möglich, jedem Mitglied einen für seine Region zugeschnittenen Gesamtüberblick über den aktuellen Corona-Sachstand zu verschaffen.
Maßgebend sind für Sie stets die Regelungen des Bundes, Ihres Bundeslandes und Ihres Landkreises. Informationen des Landkreises erhalten Sie am einfachsten, wenn Sie im Internet Ihren Landkreis und zusätzlich das Stichwort Corona eingeben. Beispiel: „Landkreis Schaumburg Corona“.
In Google erhalten Sie dann als erste Ergebnisse die relevanten Verlinkungen zum Thema Corona Ihres Landkreises. Dort finden Sie über weitere Verlinkungen Informationen zu Fallzahlen, Regelungen u.ä.
Eine Übersicht über die geplanten Öffnungsschritte erhalten Sie unter:
Übersicht geplante Öffnungsschritte
Informationen der einzelnen Bundesländer können Sie auch unter dem Stichwort Corona und Bundesland (z. B. Corona Niedersachsen) oder über nachfolgende Website mit Verlinkung finden:
Informationen einzelner Länder
Was gilt für meinen Betrieb?
Betrieblich sind die bisherigen Maßnahmen (Abstandsreglungen, Testpflichten usw.) weiterhin einzuhalten. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sollen noch bis Ende Juni 2021 gelten. Einen Überblick dazu erhalten Sie unter:
Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Da die Regelungen nicht immer ohne Weiteres verständlich sind, empfehlen sich die sogenannten FAQs (Fragen und Antworten). Dort sind die Themenbereiche oft gut dargestellt und es werden Antworten auf die gängisten Fragen gegeben.
FAQs (Fragen und Antworten)
Straßenverkehrsrecht
Beachten Sie abschließend, dass die coronabedingten Änderungen zum Straßenverkehrsrecht auf der Website der BAG zu finden sind:
Änderungen zum Straßenverkehrsrecht
Diese Ausführungen inklusive der genannten Links werden in Kürze auch auf der BLU-Homepage dauerhaft nachlesbar sein.
Sebastian Persinski, Stand: 03.06.2021