Das Bundeskartellamt hat am 13.01.2020 darüber informiert, Bußgelder gegen Betreiber des Pflanzenschutzkartells erlassen zu haben.
Die Bußgelder wurden verhängt gegen die AGRAVIS Raiffeisen AG, Hannover/Münster, die AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, Holdorf, die BayWa AG, München, die BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel, die Getreide AG, Hamburg, die Raiffeisen Waren GmbH, Kassel, und die ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe.
In Anwendung der Bonusregelung wurde der Beiselen GmbH, Ulm, die als erste mit dem Bundeskartellamt kooperierte, das Bußgeld erlassen. Gegen zwei weitere Unternehmen wird noch ermittelt. Darüber hinaus wurden die Verfahren gegen drei weitere Unternehmen und zwei Verbände eingestellt.
Die vorgenannten haben zwischen 1998 und März 2015 auf dem deutschen Markt ein rechtswidriges Kartell unterhalten und regelmäßig Preisabsprachen getroffen. Das Kartell dürfte die Preise von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zum Nachteil der Landwirte in die Höhe getrieben haben.
Kauf von Forderungen durch Agrar-Claim
Agrar Claim als deutscher Rechtsdienstleister bietet zusammen mit der Kanzlei Hausfeld und der Fortress Investment Group LLC an, Ihre (mögliche) Forderungen gegen die Kartellanten aufzukaufen, um gerichtlich gegen die Kartellanten vorzugehen.
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Sie erhalten Ihr Geld sofort nach dem Verkauf Ihrer Ansprüche.
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Sie müssen ihre Ansprüche nicht selbst einklagen.
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Sie tragen kein Risiko, einen langwierigen Prozess zu verlieren.
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Sie haben keine Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten.
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Sie haben keine Kosten für erforderliche Wettbewerbsökonomen.
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Sie tragen nicht das Insolvenzrisiko eines Prozessfinanzierers.
Lohnunternehmen dürften durch das Kartell kaum zu Schaden gekommen sein, da die Preise regelmäßig in vollem Umfang an die Landwirte weitergegeben wurden. Für Interessierte wird dennoch auf folgende Website
www.pflanzenschutzkartell.de verwesen, dort finden Sie weitergehende Informationen.
Sebastian Persinski