01.07.2020
Wichtig: Aktuelle Neuentwicklung bei der Pflicht zu Freisprechein-richtungen bei Funkgeräten seit dem 01.07.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder,
In den LUaktuell, Ausgaben 03/2020, Seite 5, sowie in der gestern erschienenen LUaktuell (07/2020), Seite 21, habe ich darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Juli 2020 die Pflicht besteht, alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation und damit auch Funkgeräte in Kraftfahrzeugen, die während der Fahrt bedient werden, mit Freisprecheinrichtungen ausrüsten zu müssen.
Ein gemeinsamer Vorstoß der Verbändegemeinschaft, in welcher der BLU e. V. sich regelmäßig für die Interessen der Lohnunternehmer stark macht, hat nun eine Verbesserung zur Folge. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat mit Schreiben vom 22.06.2020 der Verbändegemeinschaft Folgendes mitgeteilt:
„Im Lichte des bevorstehenden Ablaufs dieser Frist hat der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung /-Ordnungswidrigkeiten (BLFA-StVO) bereits am 28.04.2020 beschlossen, dass im Bereich der Großraum- und Schwertransporte die Nutzung von Funkgeräten zur Kommunikation des Fahrers mit Begleitfahrzeugen und Polizei auch nach dem 30.06.2020 weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben soll.
Insbesondere aufgrund der auch durch die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verzögerten Herstellung dieser Geräte hat das BMVI die Länder mit Schreiben vom 19.06.2020 darum gebeten, von den Möglichkeiten der Anwendung des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und bis einschließlich 31.01.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach § 23 Absatz 1a StVO abzusehen.
Die Durchführung der StVO und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) fällt wegen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Landesbehörden (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Diese entscheiden auf der Grundlage der StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens und unter Abwägung der Gegebenheiten vor Ort, welche Anordnung getroffen wird. Dies hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hier hat der Bund im konkreten Einzelfall weder fachaufsichtsrechtliche Eingriffs- noch Weisungsrechte gegenüber den Ländern.
Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung des BMVI wird daher bei den Ländern liegen.“
Damit dürfte die Pflicht zu Freisprecheinrichtungen bei Funkgeräten zumindest bis Ende Januar 2021 in Deutschland nicht kontrolliert und verfolgt werden.
Zwar steht die Frage, ob die Kontrollen ausgesetzt werden, eindeutig im alleinigen Ermessen der Bundesländer.
Dennoch ist davon auszugehen, dass die Bundesländer der Empfehlung des BMVI folgen und zumindest bis Ende Januar 2021 keine Kontrollen stattfinden werden. Schließlich haben die Länder ja auch bereits an der Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten über den BLFA (siehe oben Text BMVI) mitgewirkt bzw. diese offenbar unterstützt.
Allerdings kann im Ergebnis nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Bundesländer sich nicht an die Empfehlung des BMVI halten.
Wer verbindlich wissen will, ob die Empfehlung des BMVI umgesetzt wird, der sollte dies bei dem jeweiligen zuständigen Landesverkehrsministerium erfragen und sich dies ggf. schriftlich bestätigen lassen, um eine 100%ige Sicherheit zu erlangen.
Selbstverständlich informieren wir Sie sofort, wenn sich in dieser Sache Neuigkeiten ergeben.
Pirko Renftel, Stand: 02.07.2020