Beruf & Bildung
02.11.2020

Neues zum LKW-Kartell – Neues Vorgehen von financialright

Im Februar dieses Jahrs hat das LG München eine Klage zum LKW-Kartell abgewiesen. Das Verfahren in Holland läuft weiter und zuletzt gab es neue Informationen dazu. Nunmehr strebt financialright zusammen mit der BGL ein weiteres, anderes Vorgehen an.

Beim LKW – Kartell informierten wir über zwei wesentliche Klagemöglichkeiten:

Ein Verfahren wurde vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) angeboten. Über Meister Rechtsanwälte aus München wurde eine Klage des Prozessfinanzierers Claims Funding Europe (CFE) in den Niederlanden anvisiert. Diese Klage wurde in den Niederlanden eingereicht durch die RAe Barents Krans. Zuletzt hatten wir in der Oktoberausgabe der LUaktuell über dieses Verfahren berichtet.

Weitere Verfahren wurden vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) angeboten. Die BGL verfolgt die Durchsetzung der Kartellansprüche in Deutschland über den Prozessfinanzierer Financialright Claims GmbH (FR) und der Kanzlei Hausfeld. Die Verfahren erfolgen komplett kostenfrei gegen eine Erfolgsprovision von 33% zzgl. USt.

Insgesamt gab es seitens der BLG drei Klageaufrufe, zwei Klagen wurden beim LG München eingereicht, wovon eine entschieden wurde, vgl. Märzausgabe der LUaktuell. Hiergegen wurde Berufung eingelegt, das zweite Verfahren vor dem LG München soll im Frühjahr beginnen.

In beiden Fallgestaltungen wurden die Forderungen lediglich abgetreten und werden von financialright gerichtlich durchgesetzt.

Nun möchte financialright potenzielle Forderungen direkt abkaufen und selbst durchsetzen. Ein Klagerisiko besteht für Sie damit nicht, allerdings erhalten Sie maximal 1.200 € pro LKW. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten pdf-Dokument, das detaillierte Informationen zum neuen Vorgehen von financialright enthält. Für Rückfragen stehen wie Ihnen gerne als Verband zur Seite.
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Ihr Ansprechpartner

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Sebastian Persinski
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