Im letzten Newsletter berichteten wir darüber, dass es die Möglichkeit gibt, zu viel gezahlte Maut zurück erstattet zu bekommen. Deutschland hat nämlich in rechtswidriger Weise Kosten der Verkehrspolizei mitberücksichtigt. Die Höhe der Rückerstattung hängt von mehreren Faktoren ab (Fahrzeuggewicht, Schadstoffklasse, Fahrtstrecke). Damit ist der Erstattungsbetrag individuell zu berechnen, dürfte allerdings zwischen 4-7% der entrichteten Mautkosten betragen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den letzten Newsletter und unseren Artikel in der Ausgabe 12/2020 der LUaktuell hin (die LUaktuell sollte Ihnen Anfang Dezember zugehen).
Der BGL hat zu diesem Thema bereits Webseminare durchgeführt, in denen sich interessierte Unternehmen über deren Vorgehensweise informieren und Fragen stellen konnten. Diese Möglichkeit steht auch unseren Verbandsmitgliedern zur Verfügung.
Nunmehr bietet der BGL morgen, Mittwoch den 2.12.2020 um 13 Uhr eine weitere Informationsveranstaltung an:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher haben sich auf der Plattform www.mautzurueck.de ca. 8.000 Unternehmen europaweit angemeldet, um die Rückerstattung von zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen. Aufgrund der hohen Nachfrage bietet der BGL am 02.12.2020 um 13 Uhr gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern Hausfeld und eClaim ein weiteres kostenloses Online-Seminare zum bundeseinheitlichen Lösungsmodell zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lkw-Maut an. Interessierte Unternehmen können sich jetzt unter folgendem Anmeldelink zum Online-Seminar anmelden: https://attendee.gotowebinar.com/register/5248332249534017547
Der BGL informierte Sie mit Email vom 18./19.11.2020 über das Angebot des BGL mit seinen Kooperationspartnern – der Kanzlei Hausfeld und dem IT-Dienstleister und Prozessfinanzierer eClaim – betroffenen Transportunternehmen und Speditionen eine bundeseinheitliche Möglichkeit der Erstattung für zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen. „
 |
Sebastian Persinski